Ich schildere nachfolgendes Problem ( das mich nicht selbst betrifft) und freue mich über Antworten oder gemachte Erfahrungen. Fall: Kündigung in 2002 mit neuem Job in 2002 aber weniger Geld. Steuerkarte für 2003 wurde ausgestellt ( Klasse II mit mehr Verdienst als 50 % den Haushalt betreffend). So wie in den Jahren zuvor. Die Aide au réemploi wurde in 2003 zeitweise in Anspruch genommen, dann nicht mehr. Bei der Steuererklärung 2003 in L stellte sich heraus, daß die Ehefrau in D mehr verdiente als der Mann in L . In dem Steuerbescheid aus L für 2003 verlangt der lux. Staat jetzt eine Nachforderung von einem beträchtliche Betrag.
Frage: ist das gerechtfertigt ?? Trotz weniger Verdienst als 50 % des Haushaltseinkommes? Muß ich auch als Grenzgänger (soll betont sein) wirklich diese Steuernachforderung generell bezahlen? Kann ich als Grenzgänger haftbar gemacht werden bei Nichtzahlung?? Hat der Steuerberater der Firma (Erstellung der Lohnabrechnungen) etwa versäumt einen zeitig darauf aufmerksam zu machen die Steuerkarte in 2003 zu ändern??? Danke für eure Beiträge. Jumbo