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Forum / Allgemeines

Steuernachzahlung auch als Grenzgänger ??? Wer hat Erfahrung? Danke!  

Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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20 Jahren  ago  

Ich schildere nachfolgendes Problem ( das mich nicht selbst betrifft) und freue mich über Antworten oder gemachte Erfahrungen. Fall: Kündigung in 2002 mit neuem Job in 2002 aber weniger Geld. Steuerkarte für 2003 wurde ausgestellt ( Klasse II mit mehr Verdienst als 50 % den Haushalt betreffend). So wie in den Jahren zuvor. Die Aide au réemploi wurde in 2003 zeitweise in Anspruch genommen, dann nicht mehr. Bei der Steuererklärung 2003 in L stellte sich heraus, daß die Ehefrau in D mehr verdiente als der Mann in L . In dem Steuerbescheid aus L für 2003 verlangt der lux. Staat jetzt eine Nachforderung von einem beträchtliche Betrag.

Frage: ist das gerechtfertigt ?? Trotz weniger Verdienst als 50 % des Haushaltseinkommes? Muß ich auch als Grenzgänger (soll betont sein) wirklich diese Steuernachforderung generell bezahlen? Kann ich als Grenzgänger haftbar gemacht werden bei Nichtzahlung?? Hat der Steuerberater der Firma (Erstellung der Lohnabrechnungen) etwa versäumt einen zeitig darauf aufmerksam zu machen die Steuerkarte in 2003 zu ändern??? Danke für eure Beiträge. Jumbo


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Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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20 Jahren  ago  

Hat hier wirklich keiner irgendwelche Erfahrungen gesammelt??? Oder Nützliche Kommentare?


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RoyalFalcon
110 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo Jumbo, leider kenne ich mich nicht mit "aide au reemploi" aus. Generell........ wenn der in L arbeitende weniger verdient als der Partner in D, dann schlechte Steuerklasse. Nachzahlen muss man in jedem Fall, wenn man mit den Behörden aber nett redet, kann man sich den Nachzahlungsbetrag auch stunden lassen. Der Steuerberater der Firma, hat meiner Ansicht nach nichts versäumt, da er über Deine "Familen-lohnverhältnisse" nicht informiert sein kann - und nur die Lohnsteuerkarte kennt. Grüsse RoyalFalcon


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Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo Royal Falcon. Danke für deine Reaktion.

Meine Frage richtet sich dahingehend: Muß ich (muß doppelt unterstrichen) wirklich zahlen????? Es ist bisher noch kein Fall eines Grenzgänger bekannt, der freiwillig eine Steuererklärung macht und später nachzahlen muß!!!! Und meiner Meinung nach sollte der Steuerberater, der die Gehaltsabrechung macht und sieht, daß der Verdienst in 2003 ansteigt, darauf aufmerksam machen, die Steuerklasse anzupassen??!!! <Oder nicht? .


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brunneng
15 Messages

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20 Jahren  ago  

Ist doch ganz einfach. Luxemburg hat ein Jahr lang einen billigen Kredit gegeben: die bessere Steuerklasse kann ja schon mal ein paar Tausend Euro ausmachen, übers Jahr gesehen. Die wollen sie jetzt wiederhaben. Eine Steuererklärung MUSS der Grenzgänger machen, der (auch zusammengerechnet mit Ehegatten) eine Einkommensgrenze überschreitet. Macht man sie nicht, passiert meist nichts, soweit richtig. Wenn dem Staat aber die Steuerschuld bekannt ist, und man weiter in Luxembourg arbeiten will.. ob man es dann drauf ankommen lassen will? Steuerschulden kann der Staat auch beim Arbeitgeber eintreiben.


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Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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20 Jahren  ago  

Danke für deine antwort Brunneng. Die Antworten scheinen generell auszubleiben? wahrscheinlich liegen keine Erfahrungen vor. Aber lassen sich Steuerschulden auch über den AG eintreiben??? Warten wir es ab!!


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SteuerPerle
417 Messages

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20 Jahren  ago  

Für mich lag der Fall klar, deshalb habe ich auch bisher keinen Beitrag dazu geschrieben. Grundsätzlich meine Meinung: Es gibt Vorschriften (in D wie in L) an die es sich zu halten gilt. Eines davon ist, dass wir Steuern zahlen. Ohne Steuern kein Staat/Gesellschaft. Was dem Staat zusteht, steht ihm zu. Aber auch nicht mehr! Dabei helfe ich gerne, dass der Staat nur das bekommt, was ihm auch zusteht.

So wie ich den Fall hier sehe, wurde wohl einfach zu wenig Steuern während des Jahres abgeführt (den AG sollten wir hier aus dem Spiel lassen, denn der kann sich auch nicht um alles kümmern - beispielsweise kann der ja nicht wissen, wieviel die Ehefrau verdient).

Es ist wahrscheinlich nicht die Antwort, die Du erwartest, Jumbo, aber zuwenig gezahlte Steuern sind dem Staat zu entrichten! Grenzgänger haben eh schon in L eine Vergünstigung gegenüber D, warum hier noch schachern?? Ich verstehe auch, dass es hart ist eine Steuernachzahlung zu bekommen, aber eigentlich wäre das ja schon vorher mit höheren Abzügen verbunden gewesen.

Sorry, was anderes kann ich kaum dazu sagen.


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Rada
54 Messages

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20 Jahren  ago  

Schon mal was von Gehaltspfändung gehört? Je nachdem, in Welcher Branche die/der Betroffene tätig ist, könnte es massive Problem geben. Ansonsten gebe ich SteuerPerle recht.


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Artikel 24. (1) Die beiden Vertragstaaten werden sich bei einer entsprechend ihren gesetzlichen Vorschriften durchgeführten Erhebung der in Artikel 1 genannten Steuern einschließlich der Steuerzuschläge, Verspätungszuschläge, Zinsen und Kosten Hilfe und Beistand leisten, wenn diese Beträge nach den Gesetzen des ersuchenden Staates rechtskräftig geschuldet sind. (2) Dem Ersuchen sind die Urkunden beizufügen, die nach den Gesetzen des ersuchenden Staates erforderlich sind, um nachzuweisen, dass die einzuziehenden Beträge rechtskräftig geschuldet sind. (3) Beim Vorliegen dieser Urkunden sind die Zustellungen, Einziehungen und Beitreibungsmaßnahmen in dem ersuchten Staate nach den Gesetzen durchzuführen, die für die Einziehung und die Beitreibung der eigenen Steuern anwendbar sind. Insbesondere sind die Vollstreckungstitel in der Form auszufertigen, die in den gesetzlichen Vorschriften dieses Staates vorgesehen ist. (4) Bei noch nicht rechtskräftigen Steuerforderungen kann der Gläubigerstaat für die Wahrung seiner Rechte von dem anderen Staate verlangen, dass die Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, die nach den gesetzlichen Vorschriften des anderen Staates zulässig sind.

Abkommen zwischen Luxemburg und Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung,

http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage14717/DBA-Luxemburg-in-der-Fassung-vom-23.-August-1958.pdf