Ist hier jemand der erfahrung hat mit folgendem Fall. Wohnen am Bodensee und angestellt als LKW Fahrer in Luxemburg. Gibts da irgendwelche Regeln? Man kann einen ja eigendlich nicht als Grenzgänger betrachten da der weg zur Arbeit 400 KM beträgt.
Hallo,
vor dem brandaktuellem Verständigungsschreiben zum DBA gab es eins extra für LKW Fahrer DE/Lux: Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg zu LKW Fahrern in BStBl 2005 I 696.
Auszug aus folgendem Link: http://www.finanzamt-trier.de/information/index_information.html
... Berufskraftfahrer Für Berufskraftfahrer gelten grundsätzlich die gleichen Ausführungen; im Hinblick auf häufigere grenzüberschreitende Tätigkeiten wurden hier Vereinfachungen vereinbart, die keine Neuregelungen darstellen, sondern vielmehr die Grundzüge des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens übernehmen und letztendlich nur die Problematik der Besteuerung von Berufskraftfahrern vereinfacht. Die Besteuerung aller übrigen Arbeitnehmer unterliegt unverändert den Grundzügen des Doppelbesteuerungsabkommens. (Verständigungsvereinbarung vom 01.03.2005 Verständigungsverfahren Art. 22 DBA Deutschland- Luxemburg Das Verständigungsverfahren dient der Regelung von Einzelfällen. Ziel ist deren einvernehmliche Lösung und die Klärung allgemeiner Schwierigkeiten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens. Es geht um die Beantwortung vertraglich nicht ab-schließend geregelter Fragen oder aber um die Klärung unterschiedlicher Rechtsauffassungen.
Hoffe das hilft dir weiter Schau dir den Link an !
kein Thema - dann gerne nochmal ganz "einfach" ausgedrückt:
Du zählst wie jeder andere zu den "normalen" Grenzgängern - mit all ihren steuerlichen "Herausforderungen". Beim DBA Lux/DE interessiert nicht, WO genau du in DE wohnst ...
Daher: Nimm den Tipp von "Maisy" an oder lese dich in den o.a. Link ein ... Viel Glück.
Am kommenden Freitag findet der nächste Experten-Chat zum Thema Steuern statt. Wie immer sind alle User herzlich eingeladen, Fragen zu stellen.
Mehr Info hier:
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