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Forum / Allgemeines

Steuern und Sozialversicherung bei zusätzlichem Gewerbe in Deutschland?  

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emes
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19 Jahren  ago  

Hallo liebe Grenzgänger,

ich werde ab Juli einen Job in Lux. antreten und habe in Deutschland ein Gewerbe (Einzelunternehmen, Dienstleistung) angemeldet, das ich auch im Nebenerwerb weiter betreiben möchte. Nun sind mir die abenteuerlichsten Geschichten zum Thema Besteuerung und Sozialversicherungspflicht zu Ohren gekommen. Meine Frage: Kennt sich jemand mit diesem Thema aus? Hat jemand Erfahrungen mit dieser Konstellation Angestelltentätigkeit in Lux. / Gewerbe in D? Ich bin für jeden Hinweis dankbar! Gruß emes


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sms4u23
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19 Jahren  ago  

Hi!

Ich bin quasi in der gleichen Situation. Fange am 02.01.06 in Lux an und habe in Deutschland ein Gewerbe angemeldet.

Vielleicht hilft das hier weiter: http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=785

Zusätzlich habe ich von einem künftigen Kollegen gehört, dass die Einkünfte aus Deutschland nicht mehr als 10% der Gesamteinkünfte betragen dürfen, dann wird in L versteuert und in D eben nur die Einkünfte aus dem deutschen Gewerbe (diese eben zu einen höheren Steuersatz).

Aber das Luxemburger Gehalt muss man nicht nochmals in D versteuern.

Mit der grenze von 10% bzw. 90% bin ich nicht ganz sicher. Weiß auch nicht, wo das geschrieben steht.

Weiß da jemand Näheres?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

A) Einkommensteuer; grundsätzliche Regelung: Im Wohnland ist man mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig. Laut den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung werden die Einkünfte, die im Ausland erzielt worden sind, im Wohnland nicht nochmals besteuert. Progressionsvorbehalt: Zur Ermittlung des Steuersatzes im Wohnland werden die ausländischen Einkünfte zum steuerpflichtkgen Einkommen hinzugerechnet. Im Beschäftigungsland (also L) intersseiren den Fiskus nur die Einkünfte, die dort erzielt worden sind. Dabei gibt es drei Stufen: 1. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein. Ende des Verfahrens. 2. Man beantragt einen Lohnsteuerjahresausgleich. 3. Man gibt eine Einkommensteuererklärung ab, evtl. mit Antrag auf Gleichstellung mit ansässigen Steuerpflichtigen. Bei der Einordnung in diese drei Stufen spielt es eine Rolle, wie hoch der L betreffende Anteil der beruflichen Einkünfte eines Familienhaushalts ist.

B) Sozialversicherung: Es gibt verschiedene Regeln, die hier miteinander in Konflikt geraten: a)Wer im Beschäftigungsland einen Arbeitsvertrag hat, ist dort pflichtversichert. b) Wer in D (Wohnland) auch nur ein minimales Beschäftigungsverhältnis neben einem Arbeitsvertrag im Ausland hat, ist im Wohnland (D) sozialversicherungspflichtig. c) Selbständige sind in L sozialversicherungspflichtig, in D hingegen in aller Regel nicht!

Diese einander teilweise widersprechenden Regeln machen eine einfache Antwort auf diesem Gebiet unmöglich. Vermutlich kommt es auf die wirtschaftliche Bedeutung der gewerblichen Tätigkeit an, auch etwa auf den Status oder die Art (Branche, usw.)

Ich würde deswegen empfehlen, der kompetenten Stellen einen Besuch abzustatten und die Frage mündlich zu verhandeln, www.ccss.lu

Dann würde ich mir das Ergebnis aber auch noch schriftlich geben lassen! Denn es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass die deutsche Stellen hier wieder eine andere Auffassung vertreten. Man muss hier scharf aufpassen, dass man hier nicht durch inkompetente bzw. inkompatible Auskünfte zwischen die Stühle bzw. die Räder gerät! (evtl. auch noch die dt. Handels- oder Handwerkskammer einschalten!).