Hallo Folgende Frage: Eine halbe Stelle in Luxembourg und eine halbe Stelle in Deutschland. Wie sieht das mit Steuern und Sozialabgaben aus alles doppelt oder wie geht das? Die Frau arbeitet bereits in Luxembourg. Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.
Man kann nur in einem einzigen Land pflichtversichert sein. Bei Sozialversicherung hat das Wohnland den Vorrang. Konsequenz: Auch Deine Luxemburger Beschäftigung fällt unter die deutsche Sozialversicherung (solange Du in D ein Beschäftigungsverhältnis hast!).
Deine Frau ist in L pflichtversichert.
Die Einkünfte aus L werden in L der Lohnsteuer unterworfen (Steuereinbehalt durch den Arbeitgeber). Bei Zusammenveranlagung muss das Ehepaar in D eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben. Dabei müssen die Einkünfte aus L angegeben werden, sie werden aber nicht nochmals besteuert. Die Einkünfte, die aber nicht aus L stammen, werden in D mit einem höheren Steuersatz besteuert, entsprechend dem Gesamteinkommen des Haushalts (Progressionsvorbehalt).