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Forum / Allgemeines

Steuern Luxemburg Abgeltungssteuer  

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gran
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17 Jahren  ago  

Steuern auf Kapitalerträge: Gibt es in Luxembourg noch eine Spekulationsfrist bei Veräusserung von Wertpapieren oder erfolgt das in Zukunft analog zu Deutschland? Wie erfolgt die Handhabung in Luxembourg bei Veräusserung von wesentlichen Beteiligungen (Bsp.1: über 1% an nicht-luxemburgischer Kapitalgesellschaft, Bsp 2: über 1% an luxemburgischer Kapitalgesellschaft) nach einer Haltedauer von mehr als 3 Jahren? Danke für Info


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Die Veräußerung von wesentlichen Beteiligung rangiert wohlö, so wie ich es sehe, - nach 6 Monaten - unter "diverse Nettoeinkünfte".

c) le revenu provenant de l'aliénation, à titre onéreux, plus de 6 mois après leur acquisition, d'une participation importante dans un organisme à caractère collectif (jusqu'au 26 décembre 2007, la loi ne visait que les participation importante dans une société de capitaux ou dans une société coopérative).

http://www.impotsdirects.public.lu/az/r/reven_net_div/index.html


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franalin
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17 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

Danke für die Information, jetze weiss ich zumindest, wo ich nachschauen kann. Kleines Problem meinerseits: gibt es den Gesetzestext auch irgendwo auf deutsch? Hilfreich wären auch luxembourgische Steuerrichtlinien/ Verwaltungsanweisungen, in denen Berechnungsgrundlagen erläutert werden.

Gruss

franalin


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Also das auf Deustch kannst Du Dir wohl abschmincken, zumindest was die aktuelle Geschichten angeht. Geht es um 1) Info für den Privatgebrauch (Anleger) oder um den 2) beruflichen Einsatz?

1) am besten Du einer oder div. Banken gehen und sich dort beraten lassen; 2) Französisch lernen. Quellen sind neben den Gesetzen selbst (www.legilux.lu) auch die div. Rundschreiben (Zirkulare) der Steuerverwaltung. Da sowieso nur die Gesetzestexte in Französisch rechtsverbindlich sind, macht es wenig Sinn, den Aufwand zu treiben, alles in Deutsch zu übersetzen. Die einzelnen vorliegenden Versuche sind hier eher abschreckend und zumindest lückenhaft bzw. veraltet. Es kommt hinzu, dass im Steuerrecht vielfach auf Rechtsinstitute Bezug genommen wird, die es im Deutschen ganz anders oder überhaupt nicht gibt (Familienrecht, Vertragsrecht, Unternehmensrecht, ...).