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Forum / Allgemeines

Steuern - Gesonderte Veranlagung - Eigenheimzulage - Vermögensübertrag  

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schatz
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19 Jahren  ago  

Hallo,

heute ist mal wieder Steuern das Thema. Im Forum gab es ja auch schon einige interessante Beiträge dazu, aber so richtig weiter hat mich das ganze noch nicht gebracht. Vielleicht ist der ein oder andere hier im Forum unterwegs, der mir bei meinen Fragen weiterhelfen kann. Dafür schon vorab herzlichen Dank.

Situationsbeschreibung: Derzeit gehen beide in Luxemburg arbeiten und verdienen dort in etwa gleich viel. Beide haben in Deutschland Zinseinkünfte oberhalb des Sparerfreibetrages. Der Mann hat einen Verlustvortrag aus Vermietung und Verpachtung. Wohnort ist Deutschland. Beide haben im selben Haus eine Eigentumswohnung, auf die es nächstes Jahr noch einmal, jeweils Eigenheimzulage gibt. Im Oktober soll geheiratet werden. Im Dezember kommt dann Nachwuchs. Die Frau wird den Elternurlaub in Luxemburg von März-August 2006 in Anspruch nehmen.

Fragen: Gesonderte Veranlagung nach Hochzeit (für Deutschland und Luxemburg) In Deutschland gibt es laut meinen Kenntnisse eine gesonderte Veranlagung, die man nur im Jahr der Eheschließung wählen kann. Wegen des Verlustvortrages des Mannes scheint mir das auch Sinn zu machen, oder? Ab wann kann man die gesonderte Veranlagung wieder fallen lassen, oder muß man die für die gesamte Dauer der Ehe beibehalten. Wie sieht dieses Thema in Luxemburg aus? Kann man dort auch die Steuerklassen frei wählen, oder kommt man automatisch in die 2? Wie geht das dort? Gibt es Literatur oder sonstige Informationsquellen oder Ansprechpartner (auf Deutsch)?

Übertragung von Vermögen auf das Kind & Einkommensteuer? Was ist zu beachten außer den gesamten Freibeträgen von ca. 7.000 und der Grenze von 5.000 für die (eigene) Krankenversicherung des Kindes. Was kann aus dem übertragenen Geld bezahlt werden? Kann ein Fahrrad davon gekauft werden, oder der Ausflug bezahlt?

Eigenheimzulage Deutschland Da beide derzeit die Eigenheimzulage beziehen und (deutlich) vorher geheiratet haben, kann die Eigenheimzulage nach meinem Kenntnisstand weiter bezogen werden – beide Wohnungen in einem Haus werden weiter genutzt. Wie sieht das mit Baukindergeld aus? Gibt es das noch zusätzlich, oder ist ein entsprechender Antrag schädlich?

Kosten einer Steuererklärung in Deutschland/Luxemburg?


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

besondere Veranlagung in D: gilt für das Jahr der Heirat und kann freiwillig gewählt werden, es kann aber auch die getrennte bzw. die Zusammenveranlagung gewählt werden. Die besondere Veranlagung heißt nichts anderes als dass die Besteuerung so vorgenommen wird, als hätte (steuerlich) keine Heirat stattgefunden. Ob das nun wirklich geschickter ist muss man durchrechnen.

In L gibt es automatisch die 2 nach der Heirat, Soetwas wie besondere Veranlagung gibt es in L meiner meinung nach nicht, wäre wohl auch nicht notwendig.

Baukindergeld kann beantragt werden. Kosten auf Anfrage: info@steuerperle.de oder Tel 06865 911862