SV: er in L, sie in D (verheiratet) kann man eigentlich in L die gemeinsame veranlagung (und damit SK II für den in L arbeitenden) und in D die getrennte Veranlagung beantragen ?
Du hast nicht gesagt, mit wem SIE verheiratet ist. Ich unterstelle mal, mit ER.
Grundsätzlich hat die Steuerklasse in L und in D nichts miteinander zu tun, d.h. die Einstufung durch das jeweilige nationale Steuerrecht erfolgt unabhängig voneinander, und zwar jeweils nach den Bestimmungen des jeweiligen nationalen Gesetzes.
Es kann nur die Frage auftreten, welches Land in welchem Fall den Vorrang hat, etwa um eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte zu vermeiden. Das wird sodann in den DBAs geregelt.