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Forum / Allgemeines

Steuern, Abgaben und Gebühren - DE - LU  

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Pastille
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21 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Ich bin Luxemburger und noch dazu Staatsbeamter (ja, ja, einer dieser unfreundlichen, grantigen und faulen Zeitgenossen 😉 ). Wegen der horrenden Preise auf dem Immobilienmarkt in Luxemburg haben meine Freundin und ich uns ein Haus in Konz gekauft und werden im Dezember dort einziehen. Ab dann gehören wir also auch zu den Grenzgängern. Es scheint ja so, dass man, wenn man (wie bei mir der Fall) mehr als 90% seines Einkommens in Luxemburg bezieht, auch in Luxemburg besteuert werden kann. Welche Steuern Abgaben und Gebühren sind trotzdem in Deutschland zu zahlen ? Worauf muss ich besonders achten ?


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Wie das Leben so spielt... Großregion allentwegen. Willkommen im juristischen Chaos! Es wäre wohl einfacher, wenn der Hausbesitz in Deutschland nicht wäre. Denn grundsätzlich ist man mit Wohnsitz in Deutschland für sein gesamtes Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig. Wenn die 90%-Regel zutreffen würde, könnte man davon abgehen. Aber durch den Hausbesitz (und evtl. anderweitiges Besitzeinkommen?) wird das vielleicht nicht mehr hinhauen. Ich würde sagen, erst einmal eine Rechenaufgabe! Zu empfehlen wäre auf jeden Fall, schnellstmöglich Kontakt zu Luxmeburger und deutschen Steuerbehörden aufzunehmen und sich die Sachlage verbindlich klären zu lassen. Ich sehe da vor allem bei den Abschreibungsmöglichkeiten für das erworbene Haus einen erhöhten Klärungsbedarf.


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RoyalFalcon
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21 Jahren  ago  

hallo, wenn es sich bei dem haus um einen neubau handelt kann in D beim finanzamt die eigenheimzulage beantragt werden !!! (sehr von vorteil) allerdings können zinsen für das baudarlehen nicht in luxembourg von der einkommensteuer abgesetzt werden. da das deutsche finanzamt nicht beraten sondern nur fragen beantworten darf, lohnt sich sicherlich ein beratungsgespräch bei einem deutschen steuerberater.


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agulia
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21 Jahren  ago  

Hallo, die Eigenheimzulage gibt's sowohl für Alt- wie auch für Neubauten (nur ist sie bei letzteren höher). Bei der Frage der Steuerpflicht spielt die Nationalität erst einmal keine Rolle. Der Wohnsitzstaat (D) hat das Besteuerungsrecht, die Steuer wird jedoch vom Tätigkeitsstaat (LUX) vom Gehalt/Lohn einbehalten. Durch DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) ist dieses Einkommen in eurem Falle zwar in D steuerfrei, unterliegt aber gem. § 32b EStG (glaub ich...) dem Progressionsvorbehalt. Wenn ihr jedoch in D keine weiteren Einkünfte habt, ist dies ohne Bedeutung. Konkret heisst das, daß ihr euch in Lux steuerlich veranlagen lassen könnt (ich vermute, das habt ihr bisher schon) mit den entsprechenden Freibeträgen u. Abzugsmöglichkeiten. In D fallen die normalen Steuern (Grunderwerbssteuer einmalig, Grundsteuer u. evtl. Hundesteuer jährlich) an, desweiteren Abgaben u. Gebühren wie in Lux auch (Wasser u. Abwasser an die Gemeinde, Müll etc.). Manche Gemeinde erheben auch sog. 'wiederkehrende Beiträge', die als Deckungsreserve für fällige zukünftige Straßenerneuerungen erhoben werden. Zudem müßt ihr evtl. vorhandene Autos auf D ummelden (KFZ-Steuer u. Versicherungssteuer). Die letztere auch auf evtl. Beiträge zu Haftpflicht, Hausrat, Gebäude- und was auch immer für Versicherungen. Gruss, Agulia


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Steueranwalt1
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21 Jahren  ago  

In Deutschland müssen alle Einkünfte außer Lohn und evtl. Vermietung in Lux. versteuert werden, also auch Zinseinkünfte aus Lux.


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Pastille
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21 Jahren  ago  

Vielen Dank für diese Informationen !

Wenn ihr erlaubt hab ich noch drei weitere Fragen: 1. Wie geht das mit der Kirchensteuer ? 2. Wo meldet man die Autos um ? 3. Muss man die Versicherungen (Auto, Haftpflicht, etc) in Deutschland abschliessen oder kann man vorhandene, in Luxemburg abgeschlossene, Versicherungen beibehalten ?

Danke nochmals für eure Bemühungen !


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RoyalFalcon
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21 Jahren  ago  

Was die Versicherungen betrifft: nur die Versicherung des KfZ muss in Deutschland erfolgen. Hausrat, Privathaftpflicht, und Hausversicherung, können auch in Luxembourg abgeschlossen werden.


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flappes
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21 Jahren  ago  

Hallo, die Kirchensteuer fällt in Deutschland nicht an, da diese ja über das versteuerte Einkommen abgerechnet wird und das wird ja in diesem Fall in Luxembourg versteuert.