Auf jeden Fall Steuererklärung machen! Die anderen hatten ja schon einige Möglichkeiten erwähnt... Hier meine Erfahrungen und ein paar Tipps:
Meines Erachtens kann man trotz des Fahrgeldfreibetrages, der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, dennoch zusätzlich Fahrgeld geltend machen, und zwar auf dem Formular in Zeile 50 unter Fahrtkosten gibt es einmal den Pauschbetrag von 396 EUR und darunter noch mal einen Pauschabzug für die Distanz über 4 Einheiten (da trage ich immer 1188 EUR für diese 4 Einheiten ein - kann aber nicht erklären, wie dieser Betrag sich errechnet). Der Fahrtkostenfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte richtet sich generell nach geographischen Zonen, die vom Fiskus festgelegt wurden. Eine Kollegin benötigt beispielsweise nicht soviel länger zur Arbeit als ich, fährt aber ein paar Kilometer mehr, ist gerade noch in die nächste Zone reingerutscht und hat auf Grund dessen einen viel höheren Freibetrag, was sich bei ihrem Netto auch auswirkt. Wenn Du jemanden in der Personalabteilung hast, der dir da helfen kann - FRAGEN! Manchmal haben diese Leute einen Ansprechpartner beim Finanzamt für solche Themen. Falls nicht, ruf doch einfach mal beim Finanzamt an! Dreistheit siegt...
Alles in allem ist der Einkommenssteuerausgleich in Lux nicht besonders kompliziert, wenn Du single und ohne Kinder bist. Die deutschen Formulare sind umfangreicher und das Steuerrecht ist komplizierter.
Zieh Dir mal das Formular für Grenzgänger im Internet unter www.impotsdirects.public.lu und schaue einfach mal durch, wo Du etwas eintragen könntest. Du hast unter der Rubrik 'Sonderausgaben' mehrere Freibeträge von den bereits erwähnten 672 EUR (u.a. 1. Schuldzinsen, 2. Versicherungen, 3. Bausparvertrag, 4. private Altersvorsorge). Wichtig ist, dass Du das richtige Formular nimmst! Also das für GRENZGÄNGER (steht aber dabei - 'für natürliche Personen, die im Großherzogtum weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben'). Wenn Du mehr als 90 % Deiner Einkünfte in Lux erzielst, musst Du in Zeile 62 ein Kreuzchen bei der 'Anwendung des Artikels 157ter L.I.R. machen und in dem Kasten trägst Du zur Berechnung die Einkünfte aus Zeile 112 ein... Das machst Du am Schluss. Ist echt einfach, wenn man's weiß.
Zu bemerken ist: wer einmal abgegeben hat, muss immer wieder... d.h. Du wirst jedes Jahr erneut aufgefordert, Deine Einkommenssteuererklärung zu machen. Die Formulare kommen ab dem 2. Mal frei Haus. Einfacher ist es aber die Eintragungen über das Adobe-Formular zu machen, dass Du inkl. Deiner Eintragungen sogar abspeichern kannst.
Fristen: die Abgabefrist war am 31.03.2006 für 2005. Das macht aber nichts. Ich habe letztes Jahr auch erst im September abgegeben und habe die Erstattung ziemlich zügig (nach 6 Wochen) erhalten. Aber vorsicht: es können Dir, wenn Du zu spät abgibst, 10 % vom Erstattungsbetrag abgezogen werden. War bei mir aber nicht der Fall. Ansonsten wartest Du schon so deine drei bis vier Monate, bis was kommt.
Zu guter Letzt: ich höre immer wieder von Leuten, denen seitens der Personalabteilungen gesagt wurde, dass man die Einkommenssteuererklärung nicht zu machen braucht. Warum sie das sagen, weiß ich nicht. Sehe ich anders. Es geht schnell und man hat immer was abzusetzen.
Also, wenn Du eine Privathaftpflicht, Todesfall, Autohaftpflicht, etc... hast, rein damit! Wenn Du 1 und 3 nicht hast, hast Du sowieso ein Problem :- )) Das gleiche gilt für Zinsen beispielsweise bei einer Fahrzeugfinanzierung und Privatkrediten (Anschaffung von Mobiliar, etc.).
Viel Spaß!