Ich weiss, das Thema wurde bestimmt schon mehrfach diskutiert. Meine Frage ist folgende: habe ich als alleinstehende, ohne Kinder, wohnhaft in Deutschland, beschäftigt in Luxemburg und einen Fahrtweg von ca. 70 km pro Strecke irgendeine Möglichkeit irgendetwas abzusetzen? Lohnt sich in diesem Fall ein Lohnsteuerjahresausgleich? Danke für Eure Tipps!
Absetzen kann man als Grenzgänger mit einem Einkommen von > 90% des Haushaltseinkommens folgendes: - Werbungskosten - Versicherungen (wie in Deutschland) - Beiträge zu Bausparkassen - Zinsen auf Konsumkredite - unter bestimmten Umständen die Beiträge zu Luxembourger Zusatzrentenversicherungen (sowas wie Riesterrente) Fahrtstrecken sind bereits auf der Steuerkarte eingetragen und können deshalb nicht nochmal abgesetzt werden. Die Steuererklärung lohnt sich m.E. in deinem Fall. Irgendwas kann man immer absetzen (Versicherungen hat ja jeder). Wieviel dabei rauskommt, hängt halt von den Umständen ab.
Ansonsten kann eine Suche hier auf der Seite viele weitere Details liefern.
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, daß ich bei meiner 1. Steuererklärung eine stattliche Rückerstattung bekommen habe, obwohl ich nicht besonders viel abgesetzt habe. Die Steuervorauszahlungen in Form der Lohnsteuer scheinen in Lux. doch erheblich höher zu sein als die geschuldete Einkommensteuer. Ein Highlight: Zinsen für ein Konsumdarlehen können auch abgesetzt werden, in Deinem Fall bis 672 €, Zinsen für ein Hypothekendarlehen leider nicht, wenn das Haus in D steht. Na dann: Auf in den Kampf mit den Formularen !
Auf jeden Fall Steuererklärung machen! Die anderen hatten ja schon einige Möglichkeiten erwähnt... Hier meine Erfahrungen und ein paar Tipps:
Meines Erachtens kann man trotz des Fahrgeldfreibetrages, der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, dennoch zusätzlich Fahrgeld geltend machen, und zwar auf dem Formular in Zeile 50 unter Fahrtkosten gibt es einmal den Pauschbetrag von 396 EUR und darunter noch mal einen Pauschabzug für die Distanz über 4 Einheiten (da trage ich immer 1188 EUR für diese 4 Einheiten ein - kann aber nicht erklären, wie dieser Betrag sich errechnet). Der Fahrtkostenfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte richtet sich generell nach geographischen Zonen, die vom Fiskus festgelegt wurden. Eine Kollegin benötigt beispielsweise nicht soviel länger zur Arbeit als ich, fährt aber ein paar Kilometer mehr, ist gerade noch in die nächste Zone reingerutscht und hat auf Grund dessen einen viel höheren Freibetrag, was sich bei ihrem Netto auch auswirkt. Wenn Du jemanden in der Personalabteilung hast, der dir da helfen kann - FRAGEN! Manchmal haben diese Leute einen Ansprechpartner beim Finanzamt für solche Themen. Falls nicht, ruf doch einfach mal beim Finanzamt an! Dreistheit siegt...
Alles in allem ist der Einkommenssteuerausgleich in Lux nicht besonders kompliziert, wenn Du single und ohne Kinder bist. Die deutschen Formulare sind umfangreicher und das Steuerrecht ist komplizierter.
Zieh Dir mal das Formular für Grenzgänger im Internet unter www.impotsdirects.public.lu und schaue einfach mal durch, wo Du etwas eintragen könntest. Du hast unter der Rubrik 'Sonderausgaben' mehrere Freibeträge von den bereits erwähnten 672 EUR (u.a. 1. Schuldzinsen, 2. Versicherungen, 3. Bausparvertrag, 4. private Altersvorsorge). Wichtig ist, dass Du das richtige Formular nimmst! Also das für GRENZGÄNGER (steht aber dabei - 'für natürliche Personen, die im Großherzogtum weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben'). Wenn Du mehr als 90 % Deiner Einkünfte in Lux erzielst, musst Du in Zeile 62 ein Kreuzchen bei der 'Anwendung des Artikels 157ter L.I.R. machen und in dem Kasten trägst Du zur Berechnung die Einkünfte aus Zeile 112 ein... Das machst Du am Schluss. Ist echt einfach, wenn man's weiß.
Zu bemerken ist: wer einmal abgegeben hat, muss immer wieder... d.h. Du wirst jedes Jahr erneut aufgefordert, Deine Einkommenssteuererklärung zu machen. Die Formulare kommen ab dem 2. Mal frei Haus. Einfacher ist es aber die Eintragungen über das Adobe-Formular zu machen, dass Du inkl. Deiner Eintragungen sogar abspeichern kannst.
Fristen: die Abgabefrist war am 31.03.2006 für 2005. Das macht aber nichts. Ich habe letztes Jahr auch erst im September abgegeben und habe die Erstattung ziemlich zügig (nach 6 Wochen) erhalten. Aber vorsicht: es können Dir, wenn Du zu spät abgibst, 10 % vom Erstattungsbetrag abgezogen werden. War bei mir aber nicht der Fall. Ansonsten wartest Du schon so deine drei bis vier Monate, bis was kommt.
Zu guter Letzt: ich höre immer wieder von Leuten, denen seitens der Personalabteilungen gesagt wurde, dass man die Einkommenssteuererklärung nicht zu machen braucht. Warum sie das sagen, weiß ich nicht. Sehe ich anders. Es geht schnell und man hat immer was abzusetzen.
Also, wenn Du eine Privathaftpflicht, Todesfall, Autohaftpflicht, etc... hast, rein damit! Wenn Du 1 und 3 nicht hast, hast Du sowieso ein Problem :- )) Das gleiche gilt für Zinsen beispielsweise bei einer Fahrzeugfinanzierung und Privatkrediten (Anschaffung von Mobiliar, etc.).
Viel Spaß!
Warum macht ihr es euch alle so schwer???? Wendet euch an einen Profi ( der will auch was verdienen) und der weiß auch Bescheid. Oder werdet Mitgleid bei der Gewerkschaft und Ihr habt gleichzeitig eine Anlauf und Beratungsstelle für alle Probleme. Warum sind die Grenzgänger in diesem Punkt so unflexibel??? Jetzt fallt bitte nicht über mich her!!!
Tretet in die Gewerkschaft ein. Deshalb gibt es sie und ist da für den kleinen Mann(Frau). ( möchte betonen: dies ist keine Werbeanzeige )
Das ist mit der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft unterstütze ich voll, und das mit dem Experten ist natürlich auch nicht verkehrt.
Nur, das Problem, das darf man nicht verkennen, stellt sich dann auf einer höheren Stufe. Um die Richtigen auszuwählen und mit diesen Leuten sprechen und wenigstens die richtigen Fragen stellen zu können, muss man schon ein bisschen Ahnung von der Sache haben.
Also kann man sich ja umsehen, wie man sich schlau macht, und über alles reden. Man soll sich nur nicht auf eine ganz bestimmte Quelle allein verlassen (auch nicht aufs Internet!).
Gewerkschaft in Lux macht Sinn, auch für rechtliche Fragen bei Problemen mit dem AG. Ich hörte man muss 12 Monate Mitglied sein um diesen in Anspruch zu nehmen.
Dennoch bin ich der Meinung, dass man sich das Geld für einen Steuerexperten sparen kann, wenn man ALLEINSTEHEND UND OHNE KINDER ist, da die Steuererklärung in diesem Fall wirklich keine große Sache ist. Ich war damit dieses Jahr mal beim Experten und es war richtig teuer und viel mehr als sich eh ergibt, wenn man das Formular liest, konnte er mir auch nicht sagen.
Gruß.
Genau, ich frage mich immer, wie jemand die Deutsche Steuererklärung hinbekommt, wenn er schon an der L verzweifelt?
@jumbo nicht jeder kann es sich leisten einen "Profi" zu bezahlen.
@mausejule und immer dran denken, es kann nciht mehr zurückkommen als du das jahr über bezahlt hast, egal wie viel du absetzen kannst;)