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Diesel wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Steuern  

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Kasimir
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19 Jahren  ago  

Hallo, ich nehme demnächst meine Tätigkeit in LU auf. Meinen Wohnsitz werde ich in Trier haben.

2 Fragen: Neben dem Gehalt in LU entstehen mir jedoch auch noch Verluste aus Vermietung und Verpachtung in DE. Wie werden diese bei der Besteuerung berücksichtigt? Kann ich die LU-Steuer durch die Verluste in DE reduzieren?

Wie verhält sich das mit den Werbungskosten bei der Besteuerung des Gehalts in LU? Was kann man in der Regel absetzen?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Die Werbungskosten sind immer relativ im Hinblick auf die zu versteuernden Einkünfte, siehe

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=703 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=94 Anders gesagt: Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens gilt stets das Netto-Prinzip, das ist:

(zu versteuernde Einkünfte aus xyz) = (Bruttoeinkünfte aus xyz) minus (die Werbungskosten, die zur Erzielung von xyz ausgegeben werden). Im konkreten Fall heißt das:

1. Das Gehalt entsteht in L und ist daher in L zu versteuern. Die Werbungskosten, die zur Erzielung des Gehalts entstehen, sind in L von der Lohnsteuer absetzbar.

2. Die Immobilie ist in dem Land zu versteuern, wo die Immobilie steht. Die Werbungskosten sind von der Einkommensteuer, die man ggf. für die Immobilie zu zahlen hat, bzw. von der restlichen Einkommensteuer, die man im Wohnlande zu zahlen hat, abzuziehen. Wo keine Steuer zu zahlen übrig bleibt, blebt nichts abzusetzen!

Ich sehe derzeit (solange hier EU-Recht oder das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und L keine Anpassungen vorsieht) keinerlei Möglichkeit, die Werbungskosten für eine in D gelegene Immobilie von der in L geschuldeten Steuer abzusetzen.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

In Luxemburg können die Verluste nicht verrechnet werden. Allerdings müssen Sie auch in D eine Steuererklärung abgegeben. Dort können Sie zunächst die Verluste sammeln und summieren, bis sich wieder ein Gewinn ergibt. Hier ist dann aber das lux. Gehalt mit anzugeben. Mehr Tipps: www.steuerlux.de