logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Steuern: 1 Gehalt in Lux, 1 Gehalt in Deutschland und Wohnsitz in Belgien  

Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo,

Hier im Forum wurde schon sehr oft über die Besteuerung von Ehepartnern diskutiert. Vorwiegend beruhen diese Themen aber darauf, dass 1 Ehepartner in L arbeitet und der andere in D. Der Wohnsitz ist dann meist in D.

Ich habe hier aber eine etwas kompliziertere Situation und wäre natürlich sehr froh wenn jemand hier helfen kann bzw sich hier auskennt:

1 Ehepartner arbeitet in Luxemburg, der andere in Deutschland (soweit alles ok, zu erwähnen ist vielleicht noch dass es bereits 1 gemeinsames Kind gibt). Der gemeinsame Wohnsitz aber befindet sich in Belgien. Wie werden in diesem Fall die Steuern berechnet? Und vor allem wo bezahle ich sie? In den diversen Gehaltsrechnern kann man ja immer wieder sehen dass eine in L arbeitende Person, die verheiratet ist und 1 Kind hat, fast keine Steuern mehr bezahlt, und spätestens bei dem 2. Kind sind dann gar keine Steuern mehr berechnet (Basis ca. 3.500EUR Brutto/M). Ausserem wissen wir, dass verheiratete Personen, die beide ihre Einkünfte in L beziehen, eine Steuererklärung machen müssen, und dass je nach familiäre Situation kräftige Nachzahlungen am Ende des Jahres erforderlich sind, da auf dem Gehaltszettel bekanntlich für verheiratete Personen zu wenig Steuern berechnet werden. In der oben beschriebenen Situation aber wird gar keine Steuererklärung in L gemacht (da nicht zwingend notwendig), und daher fallen auch keine Nachzahlungen an. Ehepartner 1 bezahlt also in L so gut wie keine Steuern. In Belgien auch nicht, da die Steuern ja bekanntlich im Arbeitsland fällig werden und abgerechnet werden.

Schlussfolgerung: a) Entweder gibt es als EU Bürger die Möglichkeit das System so auszunutzen, dass man gar keine Steuern bezahlt, in keinem der irgendwie beteiligten Länder. b) Muss Ehepartner 1 doch irgendwo Steuern zahlen und ggf eine Steuererklärung machen (und es ist nur bisher noch keiner so wirklich dahinter gekommen?) c) Da ich Leihe bin auf diesem Gebiet, bin ich ganz und gar auf dem falschen Dampfer? 😉

Vielen Dank für Informationen und eine plausible Erklärung. Spuki69


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Klärung bringt in dieser Sache der Grundsatz: Unbeschränkte Steuerpflicht im Wohnland; beschränkte Steuerpflicht im Beschäftigungsland (nämlich ausschließlich für die Beschäftigungseinkommen).

Wenn das Wohnland Belgien ist und dort keine weiteren Einkünfte erzielt werden, so genügt die entsprechende Angabe beim belgischen Finanzamt bzw. das war dann die "Erklärung".

Für den belgischen Grenzgänger in L gilt das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen L und B, das in den Einzelpunkt ziemlich von dem zwischen L und D abweicht, zum Teil günstiger für den grenzgänger, was z.B.Absetzbarkeit von Hypothekenzinsen angeht.

Derzeit laufen gerade Beratungstage des OGBL für belgische Grenzgänger, http://www.ogb-l.lu/pdf/communiques/6/Front_belges_OGBL_FGTB_010607.pdf