generell ist man dort fuer sein welteinkommen steuerpflichtig, wo man seinen wohnsitz hat, bei dir also de.
du wirst aber, wenn keine weiteren einkuenfte in de bestehen, einzig und allein in lu besteuert, da du dort dein einkommen verdienst. falls du noch einkuenfte in de hast (z.b. aus vermietung, etc.), wird dein lux. einkommen durch den progressionsvorbehalt in die gesamtberechnung deiner steuerlast miteinbezogen.
der gehaltsrechner stimmt aber so oder so recht gut, da er nur fuer dein lohneinkommen gilt, und dies kommt ja aus lu.