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Forum / Allgemeines

Steuerlicher Hauptwohnsitz  

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schlich
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20 Jahren  ago  

Im Oktober 2003 habe ich hier in Luxembourg eine Stelle angenommen.

Fuer das Jahr 2004 habe ich nun das folgende Probleme.

Meine Frau und ich haben einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland als auch einen in Luxembourg. Meine Frau arbeitet in Deutschland, ich in Luxembourg. Die jeweiligen Wohnsitze werden ungefaehr haelftig genutzt. (Na ja, meine Frau ist vielleicht weniger oft in Luxembourg als ich in Deutschland bin, da unser 18 Jahre alter Sohn noch ins Gymnasium geht)

Nun wuerde ich gerne den Luxembourger Wohnsitz zu meinem steuerlichen Wohnsitz machen. Reicht da einfach eine Erklaerung an das deutsche Finanzamt? Hat jemand entsprechende Erfahrung?

Danke schlich


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

ich kann mir nicht recht vorstellen, daß die Deutschen sie aus dem Wohnsitz rauslassen, denn damit würden sie ja das Recht auf die Besteuerung der Einkünfte verlieren. Ich vermute, daß dies nur mit komplettem Wohnungsverzicht in D funktioniert. Bitte uns auf dem Laufenden halten. Ich zumindest wäre neugierig wie es weitergeht. SteuerPerle


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Grundsätzlich, meine ich, kann das nicht nach dem Steuerrecht des einen oder des anderen Landes, sondern auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen beiden Ländern entschieden werden. Nach Lage der Dinge scheint es mir die Situation zu sein, dass, wenn auch verheiratet, jeder einen unterschiedlichen Wohnsitz hat. Bei getrennter Veranlagung sollte dies eigentlich kein Problem sein, denn die Einküpnfte im Ausland gehen das jeweilige Inland eigentlich nichts an (d.h. werden nicht nochmals besteuert). Wenn man das Einkommen beider Ehegatten zusammenrechnet, spielt der Progressionsvorbehalt und es wäre mehhr Stezuer fällig. Aber jeder Ehegatte hat einen eigenen Wohnsitz! Sollte man vielleicht mal mit den Steuerbeamten durchdiskutieren.


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Claire
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20 Jahren  ago  

und mich interessiert das auch brennend. Angeblich darf man keine Lebensmöglichkeit in D mehr haben, sonst lässt das Deutsche FiAmt keinen D aus seinen Fängen. Stimmt das? Grüße Claire


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Es geht im Grune darum, wo man wohnt oder sich gewöhnlich aufhält bzw. wo man den Schwerpunkt seines Lebens hat. Wenn man nur an einem Ort wohnt, dürdfte das in der Regel kein Problem sein, genau zu bestimmen. In bestimmten Fällen kann man zu Auslegungs- bzw. Interpretationsproblemen kommen und entsprechenden Anwendungsschwierigkeiten durch die Beamten der Steuerverwaltung. Schlimmstenfalls gibt es dann einen meinungskonflikt zwischen DE und LU - und wenn man so will, kann man dann mit der Frage vor ein europäischen Gericht ziehen. Es sollte aber wohl auch ein pragmatische Lösung möglich sein. Vielleicht lässt sich wirklich dafür plädieren, dass beide Ehegatten faktisch getrennten Wohnsitz haben.


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Terminator
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20 Jahren  ago  

Hallo und guten Abend, Steuerperle hat die richtige Antwort gegeben. Im EStG heisst es, jeder, der in Deutschland einen Wohnsitz (oder gewöhnlichen Aufenthalt) hat, ist in Deutschland (mit seinem Welteinkommen) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Gem. § 34c EStG ist die bereits an den ausländischen Staat abgeführte ESt auf die deutsche ESt anzurechnen. Dabei könnte gute Beratung, z. B. durch einen Lohnsteuerhilfeverein, doch durchaus dazu führen, dass die Zusammenveranlagung in Deutschland letztendlich günstiger ist (ich kenne die luxemburgischen Steuersätze nicht). Freundliche Grüsse Saarländerin


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Claire
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20 Jahren  ago  

Hallo Saarländerin,

der §34c EStG ist mein jährlicher Alptraum - da kommt es nämlich nur auf das FiAmt an, in einer Stadt werden da bei den verschiedenen FiÄmtern verschiedene (unverrückbare) Maßstäbe angesetzt. Das aus der rauhen Wirklichkeit zu Deinem richtigen Tip.

Liebe Grüße Claire


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schlich
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20 Jahren  ago  

Ich sehe schon, dass wird noch eine Tortur werden. Denn bereits dieses Jahr (fuer 2003) liege ich immer noch im Clinch mit dem Finanzamt in Luxembourg. Nachdem in Deutschland meine Einkuenfte aus Luxembourg dem Progressionsvorbehalt unterworfen wurden, wollten die trotzdem in Lux noch meine deutschen Einkuenfte auch hier dem Progressionsvorbehalt unterwerfen (ich war 2003 bis Sept in D beschaeftigt und ab Okt in Lux). Doch zuerst mal vielen Dank fuer die Rueckmeldungen.

Viele Gruesse schlich


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

hallo Saarländerin

dass Du die Luxemburger Steuersätze nicht kennst (und vor die allem Sozialabgaben) ist offensichtlich, wenn Du glaubst dass man in D mit Zusammenveranlagung steuermässig eventuell günstiger fahren könnte.

Gib doch mal Dein deutsches Bruttogehalt - nur so zum Spass - in den Gehaltsrechner auf dieser Webseite ein. In der Regel treibt dies deutschen Arbeitnehmern Tränen in die Augen 😉

Gruss

Martin


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Terminator
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20 Jahren  ago  

Hallo Martin,

was Du sagst ist mehr als richtig - und ich habe Tränen in den Augen. Aber schlich wird, wenn er den Wohnsitz in D beibehält, keine Alternative haben und sollte daher unbedingt Beratung in Anspruch nehmen, um auf keinen Fall einen einzigen Cent mehr als unbedingt erforderlich abdrücken zu müssen. Falls er eine(n) entsprechende(n) Berater(in) sucht: ich könnte ihm eine hervorragende Adresse unmittelbar im Grenzgebiet nennen. Freundliche Grüsse Saarländerin


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Hallo Saarländerin

ich gebe zu da blick ich nicht mehr durch , keine Ahnung wo und warum welcher Wohnsitz wie steuerlich gewertet wird (Alle Grenzgänger wohnen doch auch in D und zahlen Stuer in Lux)

an einem guten Berater wäre ich auch interessiert (siehe auch meinen Beitrag von heute im Forum) eine mail diesbezüglich an : [email protected] wäre net(t).

Gruss Martin


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Eine Frage zur Einkommensteuer kann man eigentlich nur beantworten, wenn bestimmte Voraussetzungen geklärt sind: notabene Wohnland, Beschäftigungsland, aus welchem Land und welcher Art sind die Einkünfte, mehr asl ein verdiener im Haushalt?, Kinder etc. Wenn man jetzt loslegt mit Tipps und Erfahgrungen, aber diese Voaussetzungen, die oft nicht genann werden, unter den Tisch fallen, kann nur Verwirrung gestiftet werden. Ich schlage daher vor, eine Frage nach der anderen unter eigener Überschrift und unter Nennung der konkreten Voraussetzungen zu diskutieren. Gottseidank ist ja nicht jeder Grenzgänger steuerlich gesehen eine Patchwork-Familie!


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schlich
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20 Jahren  ago  

Lieber TErminator,

An einer solchen Adresse bin ich sehr interessiert. DA sich die ueblichen Steuerberater oft nicht so gut auskennen. Also meine email ist

[email protected]

Vielen Dank schlich


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Raabun
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20 Jahren  ago  

Liebe Terminator, an so eine Adresse wäre ich auch interessiert: [email protected]

Gruß Raabun