Hallo,
geliebtes Thema Steuererklärung ...
Bei Gleichstellung nach 157ter LIR, wie/wo kann man den Abzug von 1.4% vom Netto (das ist die Pflegeversicherung, oder?) steuerlich geltend machen?
danke im voraus für Eure Hilfe
Die Antwort findest Du wohl hier, http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&edito_id=2060
Meiner Auffassung nach zählt auch der Beitrag zur Pflegeversicherung zu den Sozialbeiträgen. Und Sozialbeiträge fallen steuerlich unter "Sonderausgaben".
danke für die Antwort hm, d.h. also man kann es doch in Zeile 94 (Abzüge und Beiträge ... an lux. Sozialvers.system ...) geltend machen, indem man diese Beiträge zu den anderen entsprechenden Abgaben einfach dazurechnet - ich hab das mal versucht aber es wurde nicht berücksichtigt mit der lapidaren Antwort "kann man nicht", ich probiers wohl einfach nochmal dort ... es sei denn es hat jemand noch ne bessere Idee?