Hallo, kann mir jemand sagen ob Renten-, Berufs- und Lebensversicherungsbeiträge in der luxemburgischen Steuererklärung abzugsfähig sind, es handelt sich bei mir ausschließlich um deutsche Versicherungen z.b. Riester Rente. Wenn ja, in welcher Höhe sind diese abzugsfähig? Ich freue mich schon auf die Antworten. Mila0002
In Luxemburg können sie als Sonderausgaben abgesetzt werden, unter bestimmten Voraussetzungen und in gewissen Grenzen
Sonderausgaben: Versicherungsbeiträge zur Altersvorsorge, edito du 28/03/2006, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1344
Es heisst so schön:
Bei Fälligkeit kann der Vertragsnehmer die Auszahlung der Hälfte oder mehr des Sparkapitals verlangen. Der Restbetrag wird in eine monatliche Leibrente umgewandelt; man kann jedoch auch die Umwandlung des Gesamtkapitals in eine monatliche Leibrente verlangen. Das ausgezahlte Kapital wird zum halben des insgesamt fälligen Steuersatzes besteuert. Die Rente ist bis zu 50% steuerfrei gestellt. Die anderen 50% werden voll versteuert.
Aber was, wenn man in D wohnt bei Renteneintritt? Ist es dann in Lux. steuerfrei, obwohl es dort "subventioniert" wurde? Wird es dann nur in D versteuert? Oder noch schlimmer: in beiden Ländern? Und was ist zu versteuern? Nur die Zinserträge oder das gesamte ausgeschüttete Kapital? Weiss jemand da etwas genaueres? Gruss
Hallo Meffo,
war das in diesem Kontext nicht klar? Ich beziehe mich auf deinen Link: http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1344 also die private Rentenversicherung in Lux. nach §111 bis.
Gruss
Gut, also bei mir ein kleiner Anfall geistiger Verwirrung.
"Ist es dann in Lux. steuerfrei, obwohl es dort "subventioniert" wurde? Wird es dann nur in D versteuert?"
Ob eine bestimmte Einkunftsart zur versteuern ist, hängt nicht davon ab, wer diese "subventioniert" hat, sondern unter welches Einkommensteuerrecht man zu dem Zeitpunkt fällt, wenn man diese Einkünfte hat.
Man müsste das Doppelbesteuerungsabkommen L-D im Hinbick auf die künftige Rentenbesteuerung in Deutschland abklopfen.
Es ist vermutlich nur so, dass sich weder L noch D im Hinblick auf ihre jeweilige Steuerpolitik große Gedanken machen in Bezug auf die besondere Situation der Grenzgänger.
Das Nationale zuerst! Grenzgänger kommen frühestens im zweiten Durchgang.
Soweit mein "Wort zum Europäischen Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer"!