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Forum / Allgemeines

Steuerklassen  

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tomtom
11 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo,

folgende Situation:

bin selbst Grenzgänger mit Wohnsitz D; versteuere mein Einkommen in Lux lebe mit Partnerin in gemeinsamen Haushalt in D (nicht verheiratet); ein gemeinsames Kind; ein Kind meiner Patnerin aus Vorgängerbeziehung Partnerin in D halbtags berufstätig

falls ich jetzt heiraten sollte, wie verhält sich das mit den Steurklassen; in D kenne ich das sog. Ehegatten-Splitting; wird das in meinem Fall auch angewendet

Danke für Info


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SteuerPerle
417 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

ja, wenn ihr gemeinsame Veranlagung wählt. Es besteht aber auch die Wahl der getrennten Veranlagung, dann greift natürlich der Splittingtarif nicht, die Progression kann aber auch nicht zuschlagen. Dies kann jedes Jahr neu gewählt werden.

SteuerPerle