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Forum / Allgemeines

Steuerklassen  

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Engel07
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18 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich verfolge seit längerer Zeit die Diskussionen um Eikommenssteuer bzw. -klassen bei Verheirateten. Sehe ich das richtig, dass man in Luxemburg als lediger Grenzgänger in der Steuerklasse 1 angesiedelt ist und als verheirateter Grenzgänger in der Steuerklasse 2, wenn beide Ehepartner in Luxemburg arbeiten? Inwieweit macht sich überhaupt die Änderung des Familienstandes (der Steuerklasse) monetär bemerkbar?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Die Steuerklasse 2 ist ein Splittingtarif, d.h. beide Partner werden zusammen veranlagt, dabei wird jeder mit dem Steuersatz besteuert, der der Hälfte des Familieneinkommens entspricht. Wirkt sich bei ungleichmäßig verteilten Einkünften positiv aus; da der Mehrverdienende durch die Steuerprogression rasch in höhere Sätze hineinkommt.

Zum Ausprobieren siehe Steuerrechner oder Steuertabellen benutzen.


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Engel07
8 Messages

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18 Jahren  ago  

Vielen Dank Meffo, für Deine schnelle Antwort. Wie verhält es sich denn, wenn beide Ehepartner in etwa gleich verdienen? Habe den Steuerrechnner schon ausprobiert und bin mir nicht sicher, ob er für diesen Fall ausgelegt ist, oder ob er bei Steuerklasse 2 davon ausgeht, dass der Ehepartner kein Einkommen hat.

Nochmals vielen Dank.


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luxlex
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18 Jahren  ago  

Ob der 2. Partner arbeitet oder nicht spielt keine Rolle... Das Einkommen was angegeben werden muss ist das Brutto von Partner 1 + Partner 2. Wenn 1 Partner nicht arbeitet auch egal, du kannst trotzdem gut vergleichen.


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Engel07
8 Messages

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18 Jahren  ago  

Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort!!


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Wenn beide Ehepartner in L beschäftigt sind, so sollte der mit dem voraussichtlich niedrigeren Gehalt aus Luxemburg die Zusatzsteuerkarte nehmen.

Darauf wird das AC (Abattement pour conjoints salariés) von 510 € im Monat als Freibetrag eingetragen.

Das AC setzt sich zusammen aus dem Abattement extra-professionel, dem Abattement compensatoire pour salariés, dem Minimum forfaitaire pour Frais d'obtention (Werbungskostenpauschminimum) sowei dem Minimum für Sonderausgaben.