Hallo. Wer kann mir sagen, wie das im Falle einer Trenung mit der Steuerklasse ist. Wir sind offiziell seit 10.04 getrennt lebend. Mein Mann kam in D dann in die Stkl 1. Im 07.06 hat er in Lux angefangen zu arbeiten. Ebenfalls in 1. Kann er nach der Scheidung die in 07 sein wird für 3 Jahre in die 2, oder hätte das ab Trennung + 3 Jahre gezählt, also von 10.04 bis 10.07, also nur noch bis Oktober, egal wann die Scheidung letztendlich ist ???
Von einer Steuerberaterin im Grenzgebiet wurde mir gesagt dass das ab Trennungstermin 3 Jahre gilt. Ich bin total irritiert, weil ich zwei Varianten erzählt bekomme....Wer kan es einem denn genau sagen. Auch mein Bald-Ex hat sich angeblich erkundigt, und weil wir vor seinem Job in Lux schon länger getrennt waren bekäme er nicht die 2. Denn für den Unterhalt für mich und die beiden Kleinen ist das ja nicht unerheblich. So würde es uns allen ja besser gehen....
Da die Auflösung einer Ehe durch Trennung oder Scheidung gewöhnlich mit einer zeitweise hohen finanziellen Belastung einhergeht, verbleibt der betroffene Steuerpflichtige auf die Dauer von 3 Jahren noch weiterhin in der Steuerklasse 2(bzw. 2.1 oder 2.2 je nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder).
Diese Frist rechnet ab dem Datum der Auflösung des gemeinsamen Haushalts, also ab dem Datum der richterlichen Anordnung oder der Gerichtsentscheidung oder dem Datum der Scheidung.
Nach Ablauf dieser Frist von 3 Jahren wird die Zuordnung gemäß der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Familiensituation vorgenommen.
Werden die geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten jeder für sich besteuert, müssen müssen Kinder ggf. nur einem von ihnen über die Eingruppierung in die entsprechende Steuerklasse (mit Kinderfreibeträgen) zugeordnet werden.
Zahlt jedoch ein Ehepartner Unterhalt für ein Kind, das nicht zu seinem Haushalt gehört, kann er einen entsprechenden Freibetrag beantragen.
In D gibt es aber keine richterliche Anordnung bei Trennung von Tisch und Bett. Heißt das, dass es in diesem Fall erst ab Scheidungsurteil gilt, bzw. ab dem Jahr darauf ? Denn das einzige wa er hat ist der Tatbestand, dass er sich irgendwann umgemeldet hat.Mein EX ist in D bereits STKL1 gewesen,d aja getrennt lebend, und so auch in 1 geblieben als er nach Lux gewechselt ist.Hat er eine Chance auf die 2 nach Scheidung ?
Eigentlich sind vor dem Gesetz ja alle gleich, aber wie so oft, gibt es auch hier Ausnahmen (bzw. Steuerzahler, die "gleicher" sind): Für alle in Luxembourg Ansässigen gilt die Regel, dass sie nach der Trennung noch weitere 3 Jahre in Klasse 2 verbleiben. Bei Grenzgängern lässt man dies erst ab dem Folgejahr der Scheidung gelten. Die Zeit zwischen Trennung und Scheidung (d.h., ab dem Folgejahr der Trennung) wird man nach Klasse 1 besteuert, in den drei folgenden Jahren nach der Scheidung dann nach Klasse 2. Hierbei ist zu beachten, dass man - sofern Kindesunterhalt gezahlt wird, sich diesen bis zu einer best. Höchstgrenze als Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen kann.
So ist es Eddy, wahrscheinlich wäre ich heute noch getrennt, wenn die Scheidung nicht die Voraussetzung für diese drei Jahre Steuerklasse 2 gewesen wäre. Was den Freibetrag angeht, 580 € dann ist Schluss. Mehr wird auch nach mehrfachem Widerspruch nicht anerkannt. So wie ich rausgefunden habe, wird in Luxemburg weniger Unterhalt vorausgesetzt, da automatisch die Rentenansprüche geteilt werden, was bei einer Scheidung nach deutschem Recht nicht sein muss. Für den letzten Satz übernehme ich allerdings keine Gewähr...