Mal wieder eine Frage: Auf meinen Gehaltsabrechnungen steht immer die Steuerklasse 2.2, und dies ergibt bei mir dann einen Steuervorabzug von 0,- EURO. Soweit so gut! Auf der separaten Abrechnung für die Weihnachtsprämie steht auch Steuerklasse 2.2, allerdings steht dahinter ein Prozentsatz von 6 % und der entsprechende Betrag wurde dann auch abgezogen. Im letzten Jahr war das bei gleich hoher Prämie noch nicht so, und es wurde nichts abgezogen. Hat sich da irgendwas geändert, oder könnte das auch ein Fehler von unserer Fiduciaire sein? Würde mich über eine Info freuen, danke im Voraus !
Für Einmalzahlungen = nicht periodische Zahlungen gibt es eine besondere Tabelle,
Barème de la retenue d'impôt sur les rémunérations non périodiques (Mémorial B - N° 4 du 4 janvier 2002). http://www.etat.lu/memorial/memorial/b/2002/b0040401.pdf
Normaler Weise dürfte die Differenz nichts ausmachen, wenn danach ein LStJahresausgleich oder eine EStErklärung gemacht wird.
Bezogen auf das Steuerjahr ist 1mal oder 2mal pro Jahr sicherlich nicht periodisch.
Bei Lohnsteuereinbehalt (retenue) gibt es unter "periodisch": eine tägliche und monatliche sowie eine auf das ganze jahr bezogene Tabelle .
Siehe den Online Rechner https://saturn.etat.lu/cobar/baremePP.jsp
unter
„Type et périodicité du revenu“
Weiteres auf der Website https://saturn.etat.lu/cobar/ unter dem Titel „Barèmes /Personnes physiques“