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Forum / Allgemeines

Steuerklasse für verheiratete  

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RHhou01
6 Messages

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20 Jahren  ago  

will heiraten welche steuerkalsse sollte ich wählen in Luxembourg und welche meine Frau in Deutschland


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luxlex
544 Messages

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20 Jahren  ago  

In Luxemburg ist nix mit Steuerklasse "wählen"


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Lundy
129 Messages

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20 Jahren  ago  

Luxlex´ Reaktion lässt sich wohl darauf zurückführen, dass es bestimmte Netiquetten gibt, an die man sich - gerade als Fragesteller- halten sollte. Außerdem war seine Antwort richtig. Aber gottseidank haben wir ja Dich, Nagash & Co., der Du uns ja immer mit tollen, inhaltsvollen Beiträgen beglückst.


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luxlex
544 Messages

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20 Jahren  ago  

Das stimmt wohl, aber wie gesagt, man hat da nicht viel Wahl, es hängt eben vom Familienstand ab.


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SteuerPerle
417 Messages

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20 Jahren  ago  

Steuerklasse in Lux ist ja schon beantwortet. In Deutschland sollte die Ehefrau dann die Steuerklasse IV wählen, da bei III einfach die Nachzahlungen zu hoch ausfallen werden.


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Sandy
948 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo Steuerperle, du bist ja wohl wirklich vom Fach. Kannst du mit den Gehaltsangaben eines ledigen Paares ausrechnen, wie sich die Steuerbelastung nach einer Eheschliessung ändert, wenn einer in Deutschland und der andere in Luxembourg arbeitet. Suche schon länger jemanden, der mir das mal definitv ausrechnet. Habe keine Lust, nach einer Heirat mehr Steuern zahlen zu müssen als vorher. Sandy


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Semmel
10 Messages

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20 Jahren  ago  

Die Antwort find ich jetzt nicht ganz so korrekt; natürlich fallen bei StK III Nachzahlungen an - aber das weiß ich ja doch im voraus; und so kann ich einen individuellen Ansparplan machen, der mir bis dahin aber noch die Zinsen des Geldes schenkt, das bei StK IV gleich beim Staat bleibt - klar ist dann später ein ganzer Batzen Geld weg, aber dafür kann ich von den Zinsen lecker Essen gehen ;-))


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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20 Jahren  ago  

Wir hatten auch zuerst StK III. Nach einem halben Jahr verlangte das Finanzamt dann vierteljährliche Steuervorauszahlungen (Fürs ganze Jahr!) . Diese lagen dann so hoch, dass wir auf jeden Fall wieder etwas zurückbekommen haben. Mit STK. IV ohne Vorauszahlungen fahren wir jetzt besser. Also nix mit lecker Essen gehen ;-(


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Man sollte aber bedenken, dass eventuelle Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld nach dem Nettolohn berechnet werden!


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Ich glaube, diese letzte Aussage ist sehr ungenau. Denn das Netto wird dabei vom Brutto nach einem besonderen Schema ermittelt, stimmt also nicht mit dem aktuell erhaltenen Netto genau überein. Die Schemata dieser Ermittlung differieren wie sonst so vieles zwischen L und D.


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Michael4
3 Messages

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20 Jahren  ago  

Hier ein Brainteaser 🙂 Bei mir ist es ähnlich. Ich arbeite in LUX, meine Frau wohnt in D und arbeitet von dort aus als selbständiger Berater für eine Firma in LUX. Was passiert, wenn meine Frau zu mir nach LUX zieht? Soviel ich verstanden habe, ist das auch bzgl. der Sozialabgaben relevant. Kann uns jemand helfen?!