Hallo, ich arbeite in Lux., bin seit 6 Jahren geschieden und habe einen Sohn (13 Jahre) der bei seiner Mutter lebt. Inzwischen lebe ich mit meiner neuen Partnerin seit 3 Jahren zusammen und wir haben eine gemeinsame Tochter von 2 Jahren. Meine Partnerin ist ebenfalls geschieden und hat aus ihrer Ehe einen Sohn von 11 Jahren, der bei uns lebt. Frage: Ich habe hier in Lux. die Steuerklasse 1a. Meine Partnerin wird ab Oktober 2006 wieder halbtags in Deutschland tätig sein. Ihre Steuerkarte hat sie schon erhalten, jedoch mit Steuerklasse 1 !!!! Ist das Ok? Wer kann mir hierzu genaueres mitteilen? Vielen Dank
18 Jahren ago
Steuerrechtlich zählt nur die Heiratsurkunde, ja / nein.
Bei Kindern kommt es darauf an, sowohl nach Luxemburger wie deutschem Steuerrecht, in welchem Haushalt sie wohnen und wer den Unterhalt trägt.
Zum deutschen Steuerrecht siehe z.B. http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1287