Ich arbeite in Lux.Meine Frau in D.Welche Steuerklasse kann meine Frau beantragen ohne finanzielle Nachteile zu haben?Der eine sagt ST.klasse 3,der andere ST.klasse4. Was ist denn richtig?Ich will keine Probleme mit dem Finanzamt haben.
Beantragen kann deine Frau 3, 4 oder 5 (bei gemeinsamer Veranlagung).
Ich schlage entweder 3 oder 4 vor. 5 macht in meinen Augen gar keinen Sinn. Bei SK 3 wird deine Frau monatlich Netto mehr "raus haben", allerdings wird (aufgrund der Berücksichtigung der Lux. Einkünfte; Stichwort Progressionsvorbehalt) am Ende des Jahres eine Steuernachzahung im Rahmen der Einkommensteuererklärung fällig. Bei SK 4 sind die monatlichen Abzüge höher als bei 3, allerdings fällt dann die Nachzahlung flach. Unterm Strich, d.h. im Rahmen der EKSt, macht es bei den zu zahlenden Steuern keinen Unterschied, ob deine Frau in 3 oder 4 ist. Es ist eben nur die Frage, ob ich eine Nachzahlung in Kauf nehme und dafür monatlich ein höheres Einkommen habe (SK 3), oder keine Nachzahlung möchte und monatlich gleich höhere Steuern zahle (SK 4) und damit dem Staat ein zinsloses Darlehen gebe.
Es kann aber auch sein, dass für euch eine getrennte Veranlagung von Vorteil ist. Das hängt von der Höhe eurer Einkommen ab, ist aber eher die Ausnahme.
Hallo chris22,
Stimme dir voll und ganz zu, aber zu deinem letzten Punkt hätte ich noch eine Frage. Weißt du zufällig, ab welcher Einkommenshöhe (ich nehme an Gesamteinkommen) sich die getrennte Veranlagung lohnt, z.b. 2/3 Einkommen in L, 1/3 in D? (oder vielleicht 3/4 L, 1/4 D?)
Wäre dir für eine (wenn auch nur ungefähre) Antwort dankbar.
da kann man nicht nach der Höhe der Einkünfte bestimmen, sondern das kommt auf den Einzelfall an. D.h. man muß jeden Fall mit beiden Möglichkeiten durchrechnen und schauen, was günstiger ist.
Noch eine Anmerkung zu Chris22: bei Steuerklasse 3 kann man nicht davon sprechen, daß eine Nachzahlung flach fällt. Vielmehr gibts dann oft eine Erstattung, sehr selten dann noch eine Nachzahlung.
du meinst wohl Steuerklasse 4, oder??
Mit "flach fallen" meinte ich auch nur, dass es dann nicht zu so wesentlichen Abweichungen (d. h. Nachzahlung oder auch Erstattung) zwischen monatlich gezahlter Lohnsteuer und zu zahlender Einkommensteuer kommt, wie bei SK 3. Um das genau zu bestimmen, muss man natürlich sämtliche Einkünfte, Freibeträge, Sonderausgaben etc. kennen, oder wie mein BWL-Prof in Steuerfragen immer sagte, wenn es um deutsches Steuerrecht ging: Die richtige Antwort ist " Es kommt darauf an".
Ich entschuldige mich hiermit offiziell für meine nicht fachmännische Ausdrucksweise ;-).