Vor wenigen Wochen wurde ja das Gerichtsurteil am EU-Gerichtshof zu Gunsten deutscher Grenzgànger gefàllt, die wegen Ungleichbehandlung bei der Anrechnung der Schuldzinsen in der Steuerklärung gegen den Luxemburger Staat geklagt haben. Ich habe jetzt meine Steuerbescheid zu meiner Steuererklärung von 2006 erhalten und dort sind die Schuldzinsen für Immobilienkredite aus Deutschland "anerkannt" worden, haben sich allerdings nicht auf die Berechnung der Rückerstattung ausgewirkt. Gegen die Ablehnung der Anerkeenung hatte ich vor 3 Monaten übrigens keinen Einspruch erhoben.
Durch die wenigen Wochen die das Urteil erst zurückliegt, kann sich die Gesetzeslage doch eigentlich noch nicht verändert haben, oder?
Was passiert da gerade? Wer weiss schon was Genaueres?