Folgender Sachverhalt:
Das Finanzamt Trier hat meine Werbungskosten nur zum Teil anerkannt. Ich hatte WK wg. Bewerbungsgesprächen, aber insbesondere Kosten wg. Wohnungssuche u. Umzug.(Hessen > RLP Trier)
Ich war bis zum 31.12.2006 in D in ungekündigter Stellung fortwährend beschäftigt u. habe Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit bezogen. in 2006 habe ich mich sowhl in D als auch in Lux bei versch. Unternehmen beworben. Das FA hat eine Zuordnung der WK zu D und Lux durchgeführt. An Fahrtkosten wurden lediglich 2 Fahrten Wohnungssuche und 2 Fahrten Umzug berücksichtigt.
Problem : Die von mir angesetzten WK lagen weit über dem AN-Pauschbetrag, dennoch wurde dieser vom FA-SAchbearbeiter angesetzt. Ferner wurden die vermeintlichen unberücksichtigt gebliebenen WK unter sog. negativen ausländischen Einkünften i.H. von 2.427 € berücksichtigt und unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes in die Berechnung des Steuersatzes mit einbezogen.
Frage:
1. Wieso wird eine Zuordnung der WK nach L u. D vorgenommen. Was wäre gewesen, wenn ich keine Anstellung in Lux gefunden hätte. Ich hatte in 2006 doch nur ausschließlich inländische Einkünfte !!! Unverständnis!!
2. Gibt es die Möglichkeit der Verrechnung eines Verlustvortrages bzw. Verlustrücktrages aus vergangene Steuerjahre ???
3. Lohnt es sich einen Widerspruch gegen den ESt-Bescheid einzulegen, zumal ich die Ausgaben mit einer detaillierten Anlage belegen konnte
4. Gibt es irgendwelche Umzugspauschalen,die ich als normaler Arbeitnehmer hätte berücksichtigen können?? Oder gelten diese nur für Beamte nach dem sog. Bundesumzugskostengesetz
Wäre nett, wenn mir jemand vor Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist Antwort geben könnte.
Vielen Dank
Lurchi