Ich arbeite in Deutschland als Lehrerin und lebe mit meinem Mann, der Luxemburger ist, in Luxemburg. Woher bekomme ich meine Steuerkarte? Würde mich über eine Auskunft sehr freuen. Gruss Hilli
Da die Einkünfte aus Beschäftigung in dem Lande, wo man beschäftigt ist, dem Lohnsteuervorabzug unterliegen, muss der Beschäftigte eine Lohnsteuerkarte dem AG vorlegen (sofern noch nicht ganz auf Online-Verfahren umgestellt worden ist).
Fragen und Antworten: Die Lohnsteuer / Einkommensteuer, http://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworten/Lohnsteuer.asp
Im Wohnland (hier: L) ist eine gemeinsame Einkommensteuererklärung der Ehepartner bzw. des Familienhaushalts erforderlich (keine Doppelbesteuerung der Einkünfte aus dem Beschäftigungsland, jedoch Progressionsvorbehalt).