Hallo! Wir haben geheiratet und nun unsere geänderten Steuerkarten bekommen. Bei der ersten Steuerkarte steht jetzt Steuerklasse 2 drauf, das ist ja OK. Aber bei der 2. Steuerkarte steht auch Steuerklasse 2 drauf mit 19%, das verstehe ich auch noch. Aber ausserdem sind da noch geänderte freibeträge drauf, einmal FD und einmal AC. Was bedeutet das? Was heissen die Abkürzungen? Danke für eure Hilfe!
INFO FLASH
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Verheiratete werden zusammen veranlagt und bekommen eine Haupt- sowie eine Nebensteuerkarte. Wenn Ihr mit den eingetragenen Steuersätzen oder Freibeträgen nicht d'accord geht, könnt Ihr Änderungen beim Steuerbüro beantragen. Sind diese Änderungen aber nicht den Einkünften angepasst, kann es nach der Steuererklärung zu einer Nachzahlungsforderung kommen.
Auf der 2. oder Neben-Steuerkarte ist von Amts wegen ein Steuersatz von 19% eingetragen. Man kann ihn ändern lassen, wenn man ihn (etwa aufgrund des letztjährigen Steuerbescheids) für ungünstig hält. Man kann auch Arbeuitsweg o.a. Werbungskosten oder Sonderausgaben ggf. eintragen lassen. Aber um eine EStErklärung nach Ablauf des Steuerjahres kommt man bei zwei Steuerkarten eh nich herum. (Alles eine Frage der Zeit.)
Es ist zweckmäßig, dass derjenige, der die höchsten Einkünfte hat, die Hauptsteuerkarte bekommt (sondern sind auf den Hauptverdiener 19% fällig! Wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, ist vermutlich eine Anpassung des eingetragenene Steuersatzes angesagt.).
Hallo, wir haben das gleiche Problem. Mein Mann hat die Hauptsteuerkarte in Lux., ich die Nebensteuerkarte. Wir haben für letztes Jahr noch keine ESt.-Erklärung abgegeben. Was passiert den jetzt? Oder können wir diese immernoch abgeben? Ich habe gehört, dass in dieser Konstellation mit Nachzahlungen zu rechnen ist, ist das wirklich so, oder kann uns das wegen der Nicht-Gleichbehandlung mit Luxemburgern nicht passieren? Liebe Grüsse Nina
Bei zwei Steuerkarten (also beide in L beschäftigt) ist die Gemeinsamveranlagung obligatorisch. Und die Abgabe einer Steuererklärung ebenso; wie soll denn die gemeinsame Veranlagung anders durchgeführt werden.
Ob eine Nachzahlung deswegen ansteht, ist deswegen absolut müßig zu diskutieren. Denn an der Pflicht zur Abgabe der Erklärung ändert das nichts. Es bleibt dann nur übrig, zu sehen, die Erklärung auch im eigenen Interesse vollständig zu machen. Zu versteuern ist lediglich das "zu versteuernde Einkommen" (revenu imposable); d.h. die Werbungskosten sind geltend zu machen, ebenso die Sonderausgaben.
Eigentlich ist es simpel: wenn dieser abstruse fixe Steuersatz für die 2te Lohnsteuerkarte von 19 % wesentlich niedriger liegt als der bisherige Steuersatz, ist logischerweise mit Nachzahlungen zu rechnen, denn soviel macht der Abschlag für Eheleute nicht aus. Allerdings kann man in der Zwischenzeit mit dem Geld "wirtschaften". Daher wahrscheinlich auch der seltsame Irrglaube, dass man sich mit einer Heirat schlechter stellt. Also jedenfalls finanziell... 😉