Hallo! Ich wohne in Deutschland und arbeite in Luxemburg. Im November habe ich geheiratet und somit die günstigere Lohnsteuerklasse 2 bekommen. Meine Frage: Wird mein Lohn auch rückwirkend für das ganze Jahr 2004 nach der günstigen Steuerklasse nachverrechnet oder erst ab dem Datum der Heirat? Vielen Dank für eure Hilfe.
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Soweit ich mich erinnere, gilt die Steuerklasse für das ganze Jahr; heisst dass in diesem Falle eine 'kleine?' Rückzahlung fällig wird. Auf jeden Fall ist das so bei Geburt von Kindern; warum sollte das bei Hochzeit anders sein? (heisst: bei geplanter Niederkunft gegen Jahresende sollte man aus steuerlichen Gründen gegen Mitte Dezember die Wehen einleiten 😉 ).
Art. 157bis L.I.R. bezieht sich auf nicht ansässige Steuerpflichtige. Die Steuerklasse 2 erhalten nicht ansässige Verheiratete, wenn ihr Haushaltseinkommen zu mehr als 50% aus L herrührt. Zur Periode (Zeitraum, ab wann?) ist hier nichts gesagt. Wenn man die 50% ermitteln will, so muss man das aber wohl auf das Steuerjahr (= Kalenderjahr) beziehen, meine ich. Übrigens: Wenn beide Ehepartner in L beschäftigt sind, werden sie in L gemeinsam veranlagt. http://www.impotsdirects.public.lu/dossiers/retenue/classe_impot/index.html#non_resid
für das gesamte Steuerjahr wird immer die für den Steuerzahler beste Konstellation angewendet. d.h. am 31.12. geheiratet und das ganze Jahr ist als verheiratet zu versteuern, ebendso bei Umzug weiterweg, Kind,.....
Eine nette Lohnbuchhaltung kann sogar einen Jahresausgleich vornehmen, wenn der Ehepartner nicht auch arbeitet;) Zumindestens mache ich das immer so