Hallo, für die Luxemburger Steuerkarte muss ich eine Bescheinigung der Wohngemeinde vorlegen (Ich wohne übergangsweise in Luxemburg und arbeite dort auch - befristetes Arbeitsverhältnis, sonst wohnhaft in Deutschland). Muss diese Bescheinigung von der meiner Deutschen Gemeinde oder der "neuen" Luxemburger Gemeinde ausgestellt werden? Vielen Dank für Eure Hilfe und einen schönen Abend noch