Wir arbeiten beide in Luxemburg und haben 5 Kinder, lohnt sich die Steuerjahresausgleich zu machen?
gruss Chidera
In diesem fall darf man ja wohl annehmen, das Sie gemeinsam mit dem Ehegatten über 90% ihrer Einkünfte in Luxemburg erzielen. Gemäß dem Artikel
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=826
käme dann in Frage, die gemeinsame Veranlagung in Luxemburg zu beantragen und die Einkommensteuererklärung abzugeben (Abgabefrist 31.3.2005; ggf. Fristverlängerung beantragen!)
Vorteil: Splitting (d.h. beider Einkünfte werden zusammengerechnet und halbiert; es wird also die Hälfte des gesamteinkommens auf der Steuertabelle abgelesen; Abzugsmögluichkeiten zusätzlicher Werbungskosten und Sonderausgaben in Luxemburg)