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Forum / Allgemeines

Steuerfreie Bonusauszahlung in Höhe der Hypothekenzinsen  

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Kasimir2001
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17 Jahren  ago  

Es ist anscheinend möglich, einen Teil seiner Tantiemeauszahlung brutto für netto zu erhalten und zwar dann, wenn man gezahlte Hypothekenzinsen für das Vorjahr nachweisen kann. Dazu meine Fragen:

1. In welchem Land muss die Immobilie liegen und welche Nutzungsarten der Immobilie werden begünstigt? 1.1. zu "welche Immobilie": Immobilie in Deutschland und/oder Luxemburg? 1.2. zu "Nutzungsart": vermietete und/oder selbstbewohnte Immobilien? 1.2.1. zu "selbstbewohnte Immobilien": auch Selbstnutzung durch Familienangehörige möglich (wenn ja, bis zu welchem Grad der Verwandschaft)? 2. Bis zu welcher Höhe kann eine Berücksichtigung maximal erfolgen? 3. Wo ist die gesetzliche Grundlage (§ bzw. in Luxemburg "Artikel") im lux. Recht?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.


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agulia
170 Messages

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17 Jahren  ago  

zu 1.1: in D oder L zu 1.2: selbstgenutzt zu 1.2.1: Nutzung durch Familienangehörige ist keine Selbstnutzung zu 2.: € 6.000,-- bei Verheirateten (bzw. € 3.000,-- bei Ledigen) zu 3.: Steuerrecht, wo genau, weiss ich leider auch nicht

Bei den Zahlungen darf es sich übrigens nur um solche handeln, die nicht vertraglich zugesichert sind (wie es z.B. bei einem 13. Gehalt wäre).

Gruß


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Vermutlich hat das damit zu tun,

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1661


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
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17 Jahren  ago  

zu 2. Die € 6.000 gelten aber m.W. bei Grenzgaengern nur dann für Verheiratete, wenn beide in L veranlagt ergo beide in Lux. beschäftigt sind. So hat man mir das jedenfalls "verkauft".


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

3000 Euro bei Ledigen für jeden von beiden (oder wieviele auch immer)

Mein Freund und ich erhalten jeweils den jeweiligen Höchstbetrag von 3000 Euro was zusammen ja genauso 6000 Euro ergibt.


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
761 Messages

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17 Jahren  ago  

Man kann also sagen - 3000 Euro für jeden in L beschäftigten - sofern er/sie eine Sonderzahlung erhält.

@SBaby Ich hatte dir vor einigen Tagen eine Nachricht zu einem anderen Thema gesandt, bisher keine Antwort erhalten. Vielleicht hast du sie auch noch nicht gesehen -> über Menüpunkt Teilnehmer auf Nachrichten in Warteschlange Würde mich über eine Antwort sehr freuen Viele Grüße


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agulia
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17 Jahren  ago  

Nein, so kann man nicht sagen. Es kommt auf das jeweilige U an, ob es die 3T€ auch für den Ehepartner gewährt, der nicht in Lux arbeitet. Objektiv gesehen weiss das eine Firma ja nicht. Es könnte ja sein, daß der Ehepartner auch in Lux arbeitet und die 6T€ ebenfalls voll in Anspruch nimmt.

Aber nochmal: es ist keine Voraussetzung, daß beide Ehegatten in Lux arbeiten.


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
761 Messages

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17 Jahren  ago  

Und was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber nur zur Anrechnung von 3T€ bereit ist ? Steuererklärung am Jahresende ?

Bei mir ist es so, dass ich in L und meine Frau in D beschäftigt ist.


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agulia
170 Messages

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17 Jahren  ago  

Über die Steuererklärung geht's wohl nicht. Wenn AG nicht will, hast Du keine Möglichkeit. Ist eine Goodwill-Aktion von ihm.