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Forum / Allgemeines

Steuerfreibetrag für Grenzgänger  

Profilbild von member_10_year
Cara
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18 Jahren  ago  

Ich habe gerade meine erste Gehaltsabrechung für Januar bekommen, und da ist noch nicht der Steuerfreibetrag für Grenzgänger berücksichtigt. Ich habe auch noch keine Lohnsteuerkarte aus Lux erhalten (vor 4 Wochen beantragt)

Kann ich diesen Freibetrag nachträglich für den Monat Janaur angerechnet bekommen ? Muss ich erst meine Steuerkarte erhalten und beim AG einreichen, damit ich diesen Freibetrag mir nachweislich anrechnen darf?

Danke Gruß cara


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Solange Deine Steuerkarte nicht beim AG vorliegt, ist dieser sogar verpflichtet, 33% Steuer einzubehalten.

Einen "Steuerfreibetrag für Grenzgänger" kenne ich übrigens überhaupt nicht. Ich vermute, Du meinst die Werbungskostenpauschale für den Arbeitsweg.


Profilbild von member_10_year
Cara
128 Messages

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18 Jahren  ago  

Ja, genau die meine ich, Danke Meffo

kann man die nachträglich verrechnet bekommen?


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Grundsätzlich ist das ganz gewiss möglich. In der Regel sollte dies der AG umgehend bei der nächsten Möglichkeit machen. Falls er Schwierigkeiten machen sollte, ist die letzte Möglichkeit einen LStJahresausgleoch zu beantagen, dann allerdings erst nach Ablauf des Steuerjahres.

Im Übrigen kannst Du sofort, wenn Du die Steuerkarte hast, auch ggf. noch andere Freibeträge eintragen lassen (Alleinerzieher, monatlich wiederkehrende Werbungskosten, o.ä....)


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Juli
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18 Jahren  ago  

Hallo, hätte mal noch eine Frage bezüglich der Freibeträge: Gibt es da bestimmte Pauschbeträge für Grenzgänger (z.B Arbeitsweg), und wie kann ich diese auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen?? Gibts da vielleicht online eine Übersicht oder sonstige Infos darüber? Ich arbeite nämlich erst seit Anfang Februar in Lux. und bin daher noch nicht so informiert 😉 Danke Juli


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Du musst bei der Beantragung der Steuerkarte Deinen Wohnort und Arbeitsort richtig eintragen. Dann wird der Arbeitswegpauschalbetrag gemäß Tabelle von der ausstellenden Behörde korrekt eingetragen. Änderungen auch durch diese Behörde.

http://www.euroluxembourg.lu/Steuern.html