Hallo zusammen , Ich habe eine Frage, bezüglich wie man besteuert wird. Wenn die Fa. in D ansässig ist (leider), aber ich jeden Tag in Lux arbeite. Momentan werde ich ganz normal nach D Recht besteuert, aber ist das überhaupt zulässig? Immerhin bin ich das ganze Jahr über in Lux tätig. Vielleicht kann mir mal einer diesbezüglich helfen. Danke im Voraus....
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Diesel wird in Luxemburg teurer
19 Jahren ago
Nein, so geht das nicht. Die Firma ist ja in D niedergelassen. In der Steuerpraxis wird das wie folgt geregelt: Bescheinigung des D Arbeitgebers, dass mehr als 183 Tage in Lux. gearbeitet wurden. Dann bekommt man in D durch die Steuererklärung die Steuer fast komplett zurück. Mehr? www.steuerlux.de