logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Steuerfrage!  

Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo!

Bin neu hier im Forum und hab mich nach vielem Durchlesen der Seiten dazu entschlossen doch mal meine Frage loszuwerden!

Ich, meine Frau und unser 2 jähriger Sohn wohnen in Deutschland. Ich werde vorraussichtlich zum 01.03. eine Stelle in Luxemburg antreten! Meine Frau arbeitet halbtags in Deutschland. Was ist nun steuerrechtlich zu beachten....in meinem Freundeskreis sagen die einen "ach quatsch Du mußt hier in Deutschland keine Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen" andere wiederrum meinen "natürlich mußt Du das"....hab langsam den Durchblick verloren....HILFE!!


Profilbild von
petee01
186 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

sofern Ihr a. steuerlich zusammen veranlagt seid b. nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern habt,

dann musst Du in DE Keine Einkommen-Steuern zahlen. (Sonderfall 2007,wo natürlich für die ersten beiden Monate Steuern in DE anfallen, wenn Du dort gearbeitet hast).

Lediglich Dein luxemburger Verdienst wird zur Ermittlung der Steuerprogressionsstufe Deiner Frau in Deutschland mit herangezogen. Je höher also Dein Einkommen in LUX, umso höher rutscht Deine Frau in der Progressionsstufe. Ist zwar in meinen laienhaften Augen auch ein Verstoss gegen das Doppelbesteuerungsabkommen, aber so isses nunmal.

Liesse sich u.U. umgehen, indem Ihr getrennt veranlagt seid, - aber ob sich das dann rechnet, auch bezüglich der Steuerklasse und eures Nachwuchses bliebe zu errechnen.

HTH petee


Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

es gibte zwei Möglichkeiten (die jedes Jahr neu gewählt werden können): Zusammenveranlagung und getrennte Veranlagung: bei der Zusammenveranlagung greift der Progressionsvorbehalt, das heißt die Einkommensteuer für die Einkünfte der Ehefrau ist höher. Getrennte Veranlagung: beide Ehepartner werden getrennt gesehen, dabei gehen aber natürlich auch die SPlittingvorteile verloren. Wenn die Ehefrau bei den Einkünften in D die Steuerklasse 4 wählt, ist sie bei der Einkommensteuererklärung auf der sicheren Seite, es werden dann wahrscheinlich keine Nachzahlungen kommen. Wählt sie dagegen die 3, wird sie nachzahlen müssen.