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Forum / Allgemeines

Steuererklärung zwingend ????  

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om2
38 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

ich arbeite seit ca. 6 Jahren in Luxemburg....während den letzen Jahren hat meine Frau in Deutschland gearbeitet, somit haben wir unsere Steuererklärung in Deutschland machen müssen. Jetzt arbeitet meine Frau seit Anfang des Jahres ebenfalls in Luxemburg, daher müssen wir uns in Deutschland ja steuerlich nicht mehr verantworten, da wir ja beide lediglich nur noch in Deutschland wohnen, jedoch beide im Ausland arbeiten... Jetzt wollte ich euch fragen, ob ich eine Steuererklärung von mir aus in Luxemburg abgeben muss, oder warte ich bis ich was zugeschickt bekomme????...Läuft ja wahrscheinlich auf eine Nachzahlung raus, wir sind beide in der Steuerklasse 2. Soll ich das einfach mal auf mich zukommen lassen oder was meint Ihr ????

ciao

om2


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Kienzl
110 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

ihr werdet auf alle Fälle eine Steuererklärung machen müssen. Wenn man das proaktiv angeht, kann man auch noch den einen oder anderen Posten absetzen: Bausparverträge, Versischerungen, priv. Altersversorge, etc.

Gruss


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Soleil
505 Messages

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17 Jahren  ago  

warum seid ihr beide in steuerklasse 2? unverheiratet, oder wie?

wenn ihr einmal ne steuererklärung macht, müsst ihr die immer machen.


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om2
38 Messages

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17 Jahren  ago  

Hi Soleil,

wir sind verheiratet.....sollte man da nicht in Steuerklasse 2 sein ?? Wenn man von sich aus keine Steuererklärung abgibt, werden doch bestimmt die Luxemburger Steuerbehörden auf uns zukommen, oder hat da jemand andere Erfahrungen???

Merci...


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oernie
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17 Jahren  ago  

wenn Ihr verheiratet seid und mehr als ein Einkommen habt müsst ihr zwingend (Achtung Pleonasmus) eine Steuererklärung abgeben.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Wenn beide Ehepartner in Luxemburg beschäftigt sind, ist die gemeinsame Veranlagung obligatorisch. Wie soll das aber gehen, ohne eine gemeinsame Steuererklärung?

Zur Abgabe einer Steuererklärung ist jeder verpflichtet, für den die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen bzw. die vorgesehenen Ausnahmen (etwa für Grenzgänger) nicht gegeben sind. Wenn das Steuerbüro ein Formular sendet, so ist das nur freundliches Entgegenkommen. (Übrigens freut sich neuerdings die Steuerverwaltung über jeden, der sich die Formulare online besorgt.)


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oernie
1261 Messages

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17 Jahren  ago  

eben, es geht ja nicht ohne eine gemeinsame Steuererklärung.