Maßgeblich ist letzten Endes das Gesetz, und nicht das Grenzgängerforum oder das, was ein LCGB-Referent gesagt haben soll.
Und wenn die Steuerbehörde bei einem Steuerpflichtigen das Auge zudrückt, heißt das nicht, dass deswegen alle anderen einen Anspruch darauf haben.
Genauso wenig, wie wenn ein Polizist einem parksünder keinen Strafzettel erteilt, dann alle anderen dort parken dürfen.
Steuerrechtlich bleibt nur noch ein Weg:
Gegen einen Ablehnungsbecheid Rekurs einzulegen und ausreichend bnegründen, warum man nicht zum gesetzlichen Zeitpunkt den Becheid abgeben konnte.
Gemeinhin ist es zum 31.3. schon dadurch ein Problem, weil die Steuerbehörde es jedes Jahr immer nur ein paar tage vorher schafft, die neuen Formulare zur Verfügung zu stellen. Aber dieses Argument hat man ja nicht 5 Jahre lang.
Außerdem gibt es per Gesetz auch eine Verjährung der Steuerschuld.