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95er Benzin wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Steuererklärung zu spät??  

Anonymous
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17 Jahren  ago  

Ich dachte man könnte bis zu fünf Jahre rückwirkend die Einkommensteuererklärung in Luxemburg machen. Meine Erklärung wurde aber nur für 2006 bearbeitet. Die vorherigen vier Jahrgänge seien zu spät eingegangen, steht im Bescheid. Wieso das denn? Hat sich da etwas geändert?

Gruß,

wolke7


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Meffo
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17 Jahren  ago  

An der Gesetzeslage hat sich nichts geändert: Bis zum 31.3. des Folgejahres muss die ESt-Erklärung abgegeben werden. Es sei denn, man ist entschuldigt.

http://www.euroluxembourg.lu/Steuern.html


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Und was ist hiermit: "Die Steuererklärung kann bis zu 5 Jahren rückwirkend abgegeben werden" siehe: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&forum_msg_id=4132

Gruß, wolke7


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Maßgeblich ist letzten Endes das Gesetz, und nicht das Grenzgängerforum oder das, was ein LCGB-Referent gesagt haben soll.

Und wenn die Steuerbehörde bei einem Steuerpflichtigen das Auge zudrückt, heißt das nicht, dass deswegen alle anderen einen Anspruch darauf haben. Genauso wenig, wie wenn ein Polizist einem parksünder keinen Strafzettel erteilt, dann alle anderen dort parken dürfen.

Steuerrechtlich bleibt nur noch ein Weg: Gegen einen Ablehnungsbecheid Rekurs einzulegen und ausreichend bnegründen, warum man nicht zum gesetzlichen Zeitpunkt den Becheid abgeben konnte. Gemeinhin ist es zum 31.3. schon dadurch ein Problem, weil die Steuerbehörde es jedes Jahr immer nur ein paar tage vorher schafft, die neuen Formulare zur Verfügung zu stellen. Aber dieses Argument hat man ja nicht 5 Jahre lang.

Außerdem gibt es per Gesetz auch eine Verjährung der Steuerschuld.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Außerdem sollte man vielleicht die Editos genauer lesen:

Liebesgrüße von der Steuerbehörde, edito du 16/03/2006, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1334