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Forum / Allgemeines

Steuererklärung und Mutterschutz bzw. Elternurlaub  

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teufel
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18 Jahren  ago  

Ich habe eine Frage zur Einberechnung von Mutterschutz- und Elternurlaubsverguetungen in die lux. Steuererklaerung.

Folgende Situation: - beide Grenzgaenger, Vollzeitbeschaeftigung, gemeinsame Veranlagung - meine Frau ist Ende Mai in Mutterschutz gegangen, ab Ende Oktober dann Vollzeitelternurlaub - dadurch hat sie logischerweise Mutterschutz- und Elternurlaubsverguetung erhalten anstatt ihres "normalen" Gehaltes - ausserdem hat sich selbstverstaendlich auch unsere Steuerklasse veraendert

Wie beziehe ich nun die Lohnersatzverguetungen in die Steuererklaerung mit ein? Als additiven Betrag auf den eigentlichen Lohn, der ja bis Ende Mai erhalten wurde? Zumindest fuer den Mutterschutz gibt es ja Steuerabzug, auch wenn dieser nicht in jedem Monat vorgenommen wurde. Beim Elternurlaubsgeld gibt es ja keinen Steuerabzug. Addiere ich sowohl fuer Brutto- und Nettolohn als auch fuer die einbehaltene Lohnsteuer die vorhandenen Betraege auf?

WAs ist dann darueberhinaus mit der Entfernungspauschale, meine Frau war ja mehr als die Haelfte des Jahres daheim, auch wenn sie weiterhin beschaeftigt war?

Vielen Dank fuer Antworten, werde aus den Brochueren, die ich habe, nicht richtig schlau.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Letzte Frage zuerst, weil ich eine Antwort in der CEPL-Broschüre von 3/2005 (S. 49) gerade vor mir liegen habe: Die Fahrtkostenpauschale ist auch zu berücksichtigen in den Monaten, wenn der Beschäftigte wegen Arbeitsunfähigkeit zu Hause war und dafür eine gesetzliche oder vertragliche Entschädigung bezogen hat.

Zur ersten Frage: Addiren soll und kann man, was in dieselbe Kategorie fällt. Einbehaltene Steuer sowieso. Zu versteurende Einkünfte und steuerfreie Einkünfte natürlich getrennt. Kranken- und Mutterschaftsgeld ist zu versteuern; Familienleistungen grundsätzlich nicht.

Die Veränderung der Steuerklasse auf den bisherigen Steuerkarten muss natürlich gesondert beantragt werden. Die Steuerschuld musst Du ja nicht unbedingt selbst neu berechnen. Kannst Du aber, wenn Du in etwa das zu versteuerende Einkommen hast und auf den Online Rechner gehst.


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flappes
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18 Jahren  ago  

heisst das, dass das Elternurlaubsgeld nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss? Oder sollte man die Bezüge separat auflisten und der Erklärung anfügen?