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Forum / Allgemeines

Steuererklärung - Übergangsregelung für Geschiedene  

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Eddy
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21 Jahren  ago  

Nach erfolgter Scheidung besteht für in Luxemburg arbeitende Grenzgänger die Möglichkeit, von einer sog. Übergangsregelung gebrauch zu machen. Sie besagt, dass man für die dem Scheidungsjahr folgenden 3 Jahre - auf Antrag - nochmals als "verheiratet" versteuert wird, was sich für die meisten finanziell vorteilhaft auswirkt. Wie sieht dies bei der Steuererklärung in Luxemburg für die Zeit der Übergangsregelung aus, werden hier auch die Angaben über die Höhe der Einkünfte des Ex-Partners (der u.U. in Deutschland arbeitet) benötigt?


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RoyalFalcon
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21 Jahren  ago  

Hallo Eddy, nein, die angaben deines ex-partners brauchst du in der steuererklärung nicht angeben.


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Es geht hier ausschließlich um die Einordnung in die entsprechende Steuerklasse (nicht etwa um eine Zusammenveranlagung!). Getrennt lebende oder geschiedene Steuerpflichtige ohne Kinder werden in die Steuerklasse 1 eingestuft. Bei der Auflösung einer Ehe durch Trennung oder Scheidung verbleibt der betreffende Steuerpflichtige jedoch noch für die Zeit von 3 Jahren in der Steuerklasse 2 (bzw. 2.1 oder 2.2 ... bei Kindern). Stichtag für die Frist sind das Datum der gerichtlichen Anordnung bei getrennt lebenden Ehegatten; das Datum des Gerichtsurteils bei von Tisch und Bett getrennt lebenden Ehegatten; Das Datum der Scheidung. Getrennt lebende Ehegatten ohne richterliche Anordnung werden gemeinsam in der Steuerklasse 2 veranlagt. (Jeannot Krecké, Mars di Bartolomeo, Steuererklärung leicht gemacht, Ed. Promoculture 2002, S. 25 f.)


Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Hat jemand Erfahrungswerte, wie die steuerliche Situation nach der dreijährigen Übergangsfrist aussieht (d.h. wieviel im Schnitt weniger) und was ich evtl. bei der deutschen Steuerklasse beachten muss. Meine Ex hat meine deutsche Steuerkarte bereits auf 1.1 ändern lassen, aber in Lux habe ich immer noch die 2.2 Getrennt leben wir seit dem 01.04.2002

Danke schon im voraus.


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Nach der Scheidung ist man Single also Steuerklasse 1 bzw. kommt es darauf an, wo evtl. Kinder angerechnet werden, also Alleinerzieher usw. Zur groben Übersicht zu Luxmeburg hier auf der ebsite die entsprechende Steuierklasse und Kinderzahl eintragen. Ansonsten muss man die Tabellen bemühen, wei sie zu kaufen sind oder beim Steuerbüro auf der Website stehen.