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Forum / Allgemeines

Steuererklärung - noch unbeantwortete Fragen  

Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

nachdem ich über die Suche hier im Forum schon einiges zum Thema Steuererklärung in Luxemburg gefunden habe, blieben leider dennoch ein paar Fragen offen (oder wurden zumindest nicht ganz eindeutig beantwortet), aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Zur Situation: Deutscher, Grenzgänger, Bankangestellter, ledig, keine Kinder - ich denke, aus steuerlicher Sicht wohl der unkomplizierteste Fall.

1. Gibt es ein Programm für den PC (oder einen entsprechenden Rechner im Internet), wo ich meine Daten (Einkommen, Werbungskosten usw.) reinklimpern kann und ich ausgespuckt bekomme, ob und wie viel Steuern ich erstattet bekomme?

2. Gibt es eine gute Broschüre, Anleitung oder ähnliches in deutscher Sprache, wo alles in Sachen Steuererklärung in Luxemburg für einen Steuer-Laien verständlich erklärt wird? Sprich, aus der z.B. auch alle Pauschalen wie Werbungskosten, absetzbare Versicherungen usw. ersichtlich sind?

3. Welches Formular muss ich mir besorgen und ausfüllen, da es deren wohl zwei gibt: das, welches nur ein Blatt mit zwei Seiten ist oder das, welches so ein gefalteter Bogen ist, also (sogar mehr als?) 4 Seiten hat? Und wo genau liegt der Unterschied zwischen den beiden?

4. Stimmt es, dass wenn man einmal eine Steuererklärung in Luxemburg abgegeben hat, man ab dann immer eine abgeben muss (oder ist das nur ein Gerücht)?


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

1. https://saturn.etat.lu/cobar/baremePP.jsp oder die "Barèmes" im Mémorial oder aus der Buchhandlung, in Annäherung unser "Gehalstrechner" auf dieser Seite oben rechts

2. www.ak-l.lu

3. http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/index.html Es gibt ein Formular für natürliche Personen (personnes physiques) zum Lohnsteuerjahresausgleich sowie für die Einkommensteuererklärung, mit Anlagen für andere Einkunftsarten (Vermietung, Kapitalanlagen, ...).

4. Wer mal gelistet ist, bekommt in der Regel die Formulare automatisch im darauf folgenden Jahr zugeschickt. Ob jemand zur Erklärung verpflichtet ist, ergibt sich jedoch nicht daraus, ob er die Formulare zugesandt bekommt, sondern ergibt sich daraus, ob die gesetzlichen Bedingungen für eine Veranlagung im konkreten Fall erfüllt sind.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Es gibt Broschüren bei den Gewerkschaften, z.B. OGB-L oder der ALEBA

Ein Überblick: www.steuerlux.de