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95er Benzin wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Steuererklärung Luxemburg ???  

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om2
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17 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe folgende Frage...meine Frau arbeitet seit 01.01.07 in Luxemburg, ich bereits seit 2001 und wir beide sind wohnhaft in Deutschland. Jetzt wollte ich wissen, ob wir unbedingt eine Steuererklärung nächstes Jahr abgeben müssen, oder ob dies nicht zwingend ist, bzw. ob das Luxemburger Finanzamt auf uns zukommt....?? Wichtig zu wissen ist auch noch, wir haben beide keinerlei Einkünfte mehr in Deutschland, sodass wir uns steuerlich nur in Luxemburg erklären müssen. Wir sind beide in Steuerklasse 2 eingestuft....

Vielen Dank im voraus schonmal für eure Antworten...

Gruss

OM2


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Es ist anzunehmen, dass ihr beide als Ehegatten gemeldet seid bzw. dass ihr die Steuerklasse 2 und eine Haupt- sowie eine Nebensteuerkarte in L habt. Demzufolge müsste auch dem Steuerbüro eigentlich schon bekannt sein (ggf. auch durch die gemeinsame Steuernummer), dass ihr gemeinsam veranlagt werden müsst (das ist in L obligatorisch, aber auch ein Vorteil durch den anzuwendenden Splittingtarif). Ein Papierformular ist nicht unbedingt notwendig, da die entsprechenden Formulare, meist aber erst kurz vor dem Abgabetermin am 31. März, online zur Verfügung stehen.


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om2
38 Messages

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17 Jahren  ago  

@ Meffo

Danke schonmal, aber mein deutscher Steuerberater meinte, ohne es genau zu wissen, das man nicht zwingend in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben muss, weil diverse Freibeträge ja auch schon in der Steuerkarte vermerkt sind. Da bei uns wahrscheinlich eher eine Nachzahlung in Aussicht steht, ist es natürlich interessant zu wissen, ob wir eine Erklärung abgeben müssen ??..

In den vergangenen Jahren (von 2001 an) habe ich ja in Luxemburg keine Steuererklärung abgegeben, da ich ja durch das deutsche Arbeitsverhältnis meiner Frau in Deutschland eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht hatte....

Jetzt meinte halt mein deutscher Steuerberater, der allerdings nicht so firm ist im luxemburgischen Steuerrecht, das wir, wenn nichts auf uns zukommt, von selbst wohl keine Erklärung abgeben müssen.....da bin ich mir halt nicht sicher....

Gruss

om2


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Meiner Einschätzung seid ihr zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Und eigentlich ist das auch gut so, weil der Steuereinbehalt mit zwei Steuerkarten sehr schematisch und willkürlich ist und nur eine Gesamtabrechnung über beide Steuerkarten ein zutreffendes Bild ergibt.

Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige in L zu einer Steuererklärung verpflichtet; nur für einfache Fälle (die freilich für viele Grenzgänger typisch sind) gibt es hiervon eine Ausnahme.

Vermutlich trifft für Euch schon die Beidngung zu:

(x) mehrere Einkünfte, für die Lohnsteuer einbehalten worden ist, mit einem Betrag in der Steuerklasse 2 von jährlich über 31.000 €

"En cas de cumul de plusieurs rémunérations passibles de la retenue d'impôt sur les salaires et les pensions, la limite pour l'imposition par voie d'assiette est fixée à 31.000 € pour les contribuables des classes d'impôt 1 et 2 et à 25.000 € pour les contribuables de la classe d'impôt 1a."

http://www.impotsdirects.public.lu/az/i/impot_assiet_revenu/index.html

Ob es zu einer Nachforderung kommt, hängt auch davon ab, was ihr an Werbungskosten und Sonderausgaben geltend macht. Normalerweise ist das mehr, als was über die Steuerkarte berücksichtigt ist.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Wenn Ihr darüber immer noch Bauschmerzen haben solltet, könnet ihr ja versuchen, Euer zu versteuerndes Einkommen (überschlägig Werbungskosten und Sonderausgaben abziehen) aufzuaddieren und in den Steuerrechner der Admin. contrib. directes einzugeben.


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om2
38 Messages

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17 Jahren  ago  

Danke Meffo,

kennst du zufällig auch einen guten Steuerberater, der sich mit lux-Steuerrecht auskennt, da ich meinen jetzt wechseln muss, da er sich nur mit deutschem Steuerrecht auskennt....Danke...

Gruss

OM2


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bunnycz
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17 Jahren  ago  

www.ludwig-consult.com

Die kennen sich mit lux und dt. Recht gut aus, bes. mit Grenzgängern.


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SteuerPerle
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17 Jahren  ago  

www.SteuerPerle.de betreut auch Grenzgänger