Meiner Einschätzung seid ihr zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Und eigentlich ist das auch gut so, weil der Steuereinbehalt mit zwei Steuerkarten sehr schematisch und willkürlich ist und nur eine Gesamtabrechnung über beide Steuerkarten ein zutreffendes Bild ergibt.
Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige in L zu einer Steuererklärung verpflichtet; nur für einfache Fälle (die freilich für viele Grenzgänger typisch sind) gibt es hiervon eine Ausnahme.
Vermutlich trifft für Euch schon die Beidngung zu:
(x) mehrere Einkünfte, für die Lohnsteuer einbehalten worden ist, mit einem Betrag in der Steuerklasse 2 von jährlich über 31.000 €
"En cas de cumul de plusieurs rémunérations passibles de la retenue d'impôt sur les salaires et les pensions, la limite pour l'imposition par voie d'assiette est fixée à 31.000 € pour les contribuables des classes d'impôt 1 et 2 et à 25.000 € pour les contribuables de la classe d'impôt 1a."
http://www.impotsdirects.public.lu/az/i/impot_assiet_revenu/index.html
Ob es zu einer Nachforderung kommt, hängt auch davon ab, was ihr an Werbungskosten und Sonderausgaben geltend macht.
Normalerweise ist das mehr, als was über die Steuerkarte berücksichtigt ist.