Es soll angeblich ein noch "schwebendes Urteil" geben, welches in der Luxembourger Steuererklärung eine Absetzbarkeit der Zinsen für Immobilienkredite in Deutschland (für Immobilie in D) nun doch möglich macht... Wer weiß darüber Genaueres? Die Steuerbehörde hält sich natürlich bedeckt... Danke für Informationen im voraus!
Das ihr euch mal nicht so viel Hoffnung macht, also:
1.) In der Steuererklärung angeben und dann auch anerkannt bekommen sind zwei Paar Schuhe. Sorry, möchte keinem zu nahe treten, aber die meisten Leute können dies dann nicht im Bescheid erkennen... 2.) Der Betrag der gezahlten Hypozinsen mindert nicht das zu versteuernde Einkommen (und nur dann hätte es einen signifikanten Effekt), sondern wird - und das ist momentan in der Diskussion - als negative Progressionseinkünfte anerkannt. Nicht mehr und nicht weniger. Alles andere was hier so verbreitet wird ist reine Spekulation.
Nach dem Luxemburger Steuerrecht und dem Abkommen zwischen Deutschland und Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können beschränkt Steuerpflichtige ihre Werbungskosten für Einkünfte aus Immobilien aus dem Land, wo sie unbeshcränkt steuerpflichtig sind, nicht absetzen.
Dadurch sind diejenigen Arbeitnehmer, die ihre Einkünfte zu überwiegendem Teil aus dem Ausland beziehen, klar benachteiligt. Es besteht daher die Forderung, im Sinne der EU-weiten Freizügigkeit der Arbeitnehmer, diese unselbständig Tätigen den unbeschränkt Steuerpflichtigen in ihrem Beschäftigungsland gleichzustellen.
Luxemburg hat auf diesem Gebiet unter Druck der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes schon einiges getan; aber wohl nicht genug. In Erwartung, dass die Luxemburger Steuerbehörde sich hier in dieser Frage mehr oder weniger freiwillig bewegt, kann ja jeder, der betroffen ist, den Versuch machen und die Berücksichtigung beantragen. Vielleicht führt hier aber erst ein Rekurs oder andere Rechtsmittel weiter.
ich habe von meiner Steuerverwaltung in Lux eine Bestätigung per Fax, dass Schuldzinsen in Lux nicht absetzbar sind, wenn sich die Immobilie in D befindet. Ich würde trotzdem die Zinsen angeben und wenn Sie nicht anerkannt werden einen Einspruch einlegen. Schaden kann das nie...:-) !
Könnte allerdings nur Aussicht haben, wenn über 90% der zu versteuernden beruflichen Einkünfte aus Luxemburg herrühren, d.h. wenn man erfolgreich die Gleichstellung mit ansässigen Steuerpflichtigen beantragen kann.
Denn nur dann kann man die Benachteiligung gegenüber ansässigen Steuerpflichtigen als Argument anführen.