Hallo, seit letztem Jahr arbeitet mein Mann ebenfalls in Luxemburg, so dass die Steuererklärung in Deutschland wegfällt. Weiss jemand definitiv, ob ich in Luxemburg eine Erklärung machen muss? Schreibt mich in diesem Fall das Finanzamt an, oder mus sich mich selbst melden? Habe schon 10 Leute gefragt und 10 verschiedene Meinungen gehört. Danke für Hilfe.
Die Steuererklärung in D entfällt nur, wenn außer den in L versteuerten Einkünften es keine weiteren Einkünfte mehr in derselben Veranlagungsgemeisnchaft mehr gibt. Die ESt-Erklärung muss ein Nicht Ansässiger nur machen, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt. Ansonsten bleibt es bei der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer oder dem LStJahresAusgleich.
Die nicht ansässigen Steuerpflichtigen [les contribuables non résidents],
die als Gehaltsempfänger mindestens 9 Monate des betreffenden Steuerjahres im Großherzogtum ununterbrochen beschäftigt sind, oder
die in Luxemburg mehr als 50% der beruflichen Einkünfte ihres Haushalts versteuern
fallen unter die gleichen Bedingungen und Verfahren der Besteuerung auf dem Wege der Veranlagung wie die ansässigen Steuerpflichtigen
Wer muss in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung abgeben?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=995