Hallo zusammen, auch ich bin mittlerweile schon 12 Jahre lang Grenzgänger, und meine Frau arbeitet nicht in Luxemburg, sondern in unserem Wohnland Belgien. Daher habe ich in Luxemburg noch nie eine Steuererklärung abgegebe. Weiterhin kommt hinzu, dass ich seit Geburt unseres 2. Kindes beim Lohnsteuervorabzug mit einen Abzug von 0,- EURO hinkomme. Jetzt habe ich erfahren, dass anscheindend von einem die nicht gezahlte Lohnsteuer auch im Nachhinein für einige Jahre zurückgefordert werden kann, stimmt das? Ich glaube, dass man zu zweit in Luxemburg arbeiten muss, um verpflichtet zu sein, eine Steuererklärung abzugeben, oder ab einer gewissen Gehaltshöhe.
19 Jahren ago
Dazu Wer muss in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung abgeben?, edito du 15/07/2005, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=995
Achtung! Das Doppelbesteurungsabkommen B/L ist nicht inhaltsgleich mit dem D/L. Es kann demnach Abweichungen geben für belgische und deutsche Grenzgänger.