Weiß jemand, ob man in L eine Steuererklärung abgeben kann, wenn der Partner in D ebenfalls verdient? In den amtlichen Erklärungen steht, dass dazu 90% des Gesamt- einkommens in L erwirschaftet sein muss. Von irgendwoher habe ich aber gehört, dass das doch gehen soll. Den Arbeitnehmern aus B ist dies wohl auch erlaubt.