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Forum / Allgemeines

Steuererklärung in D mit Mutterschaftsgeld Lux  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo,

meine Frau arbeitet in Lux, und ich arbeite in D. Wir wohnen in D. Wir haben im Juli Nachwuchs bekommen. Dazu hätte ich ein paar Fragen: 1) Meine Frau hatte daher aus Lux zuerst Mutterschaftsgeld und anschließend jetzt Elternurlaubsgeld bekommen. Muß ich diese, von Luxembourg ausgezahlten Gelder in der deutschen Steuererklärung angeben - wenn ja wo?

2) Für die ersten 6 Monate im Jahr hatte meine Frau noch "normal" gearbeit und Gehalt aus Luxemburg bekommen. Dieses unterliegt ja meines Wissens dem Progressionsverbehalt hier in D. Muß ich dort das Bruttogehalt eintragen oder kann ich KK-Beitäge, Werbungskosten etc. abziehen.

Danke für Eure Hilfe!

Viele Grüße joeol77


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Wenn ihr in D gemeinsam veranlagt werdet, so muss wg. Errechnung des auf das restliche Einkommen anzuwendenden Steuersatzes (Stochwort: Progressionsvorbehalt) auch die Einkünfte des Haushalts aus L inkl. Ersatzeinkommen und Werbungskosten angegeben werden. Wie anders ist die Anwendung des Progr.vorbehalts sonst möglich?!


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Die Frage ist streitig. Es handelt sich um ausländische Einkünfte im Sinne von § 34 d EStG. Das Finanzamt beantwortet die Frage anders, als Steuerberater. Meine Meinung: Die Einkünfte fallen nicht in den Progressionsvorbehalt, da sie nicht in § 34 d EStG erwähnt sind.

www.steuerlux.eu