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Forum / Allgemeines

Steuererklärung in D -> Lux. Einkommen in Zeile 18 Anlage N eintragen?  

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Kienzl
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18 Jahren  ago  

Hallo,

muss ich das lux. Einkommen für die Steuerklärung in D in die Zeile 18 oder 20 der Anlage N eintragen? Meiner Meinung müsste Zeile 18 wegen Doppelbesteuerungsabkommen richtig sein. Noch zur Info: Mein WISO-Programm rechnet allerdings bei beiden Alternativen die Besteuerung der Gesamteinkünfte falsch: Einkommen = 0 minus Werbungskosten (ergibt Negativbetrag) minus Einnahmen aus der Vermietung aus D = keine Steuerschuld. Richtig wäre, wenn die Einnahmen minus Werbungskosten den Steuersatz ergeben, der dann zur Besteuerung der deutschen Einnahmen herangezogen wird. Wahrscheinlich dürfen die Werbungskosten nirgends erfasst werden, damit es funktioniert, oder? Hat das vielleicht einer mit WISO hinbekommen?


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Kienzl
110 Messages

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18 Jahren  ago  

Einen hätte ich noch: Welcher Betrag muss in Zeile 18 Anlage N eingetragen werden? 1) Das Brutto (rémunérations brutes), 2) Das Brutto minus "deutsche" Werbungskosten oder 3) Das Brutto minus "deutsche" Werbungskosten und minus steuerfreie lux. Einkommen (Exemptions, wie z.B. Feiertagsarbeit, Überstunden)


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Mac
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18 Jahren  ago  

Hallo Kienzl,

Steuererklärung mit WISO ist auch bei Grenzgängern kein Problem. Zeile 18 ist richtig. Staat/Organisation LUXEMBURG und dann das Luxemburger Brutto abzüglich der Werbungskosten(z.b. Fahrtkosten) gem. dt. Steuerrecht. Alles ist in WISO wunderbar zu erfassen. Hat 1a geklappt und mit Elster wird es blitzschnell bearbeitet. Gruss-MAC


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Kienzl
110 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo MAC,

Stimmt, Progressionsvorbehalt wird richtig berechnet. Problem: Werbungskosten: die muss man seperat auf einem Excel erfassen und dann vom Brutto abziehen. Wichtig: Beträge die in Lux. nicht zu versteurn sind können ebenfalls vom Brutto abgezogen werden, z.B. Feiertagsarbeit!

Weiss jemand, ob persönliche Einzahlungen in die betriebliche Rente vom lux. Arbeitgeber in D abzugsfähig sind, z.B. als Vorsorgeaufwendung?

Gruss


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Ruwertal
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18 Jahren  ago  

Frage..

Wieso macht Ihr eine steuererklärung in Deutschland ? Einkünfte in Deutschland oder Grundbesitz ??

gruss


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Kienzl
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18 Jahren  ago  

Wohnung vermietet. Welteinkommen (Zinsen, Mietertrag, ...) muss in D versteuert werden. Ergo: 2 Steuererklärungen = doppelter Spass!


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Der Trost: Wer in dieser Kategorie Einkünfte hat, kann auch seine diesbezüglichen Ausgaben abziehen.


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Kienzl
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18 Jahren  ago  

Das ist wahr und als Schmankerl obendrauf: Vorsorgeaufwendungen kann man in beiden Staaten absetzen = doppelt subventioniert.