Hallo,
muss ich das lux. Einkommen für die Steuerklärung in D in die Zeile 18 oder 20 der Anlage N eintragen? Meiner Meinung müsste Zeile 18 wegen Doppelbesteuerungsabkommen richtig sein. Noch zur Info: Mein WISO-Programm rechnet allerdings bei beiden Alternativen die Besteuerung der Gesamteinkünfte falsch: Einkommen = 0 minus Werbungskosten (ergibt Negativbetrag) minus Einnahmen aus der Vermietung aus D = keine Steuerschuld. Richtig wäre, wenn die Einnahmen minus Werbungskosten den Steuersatz ergeben, der dann zur Besteuerung der deutschen Einnahmen herangezogen wird. Wahrscheinlich dürfen die Werbungskosten nirgends erfasst werden, damit es funktioniert, oder? Hat das vielleicht einer mit WISO hinbekommen?