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Forum / Allgemeines

Steuererklärung in D bei Wechsel nach Lux  

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mila0002
28 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo,

kurz zu meiner Situation: Ich bon im Jahr 2006 beruflich von D nach Lux gewechselt. Mir ist klar, dass ich die Lux Einkünfte in der deutschen Steuerklärung angeben muss.

Kann mir jemand sagen, wo ich in der deutschen Steuererklärung die Einkünfte aus Lux eintragen muss? Kann ich auch Kosten angeben (Fahrtkosten, Versicherungen usw.), wenn ja wo? Kann ich die Fahrtkosten nach Lux genauso mit 30 Cent angeben wie vorher in Dtschld, obwohl ich in Lux die Fahrtkosten bereits steuerlich geltend gemacht habe.

Vielen Dank für die Antworten

mila0002


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SamHawkins
124 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo, die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in LU werden in die Rubrik "Steuerfreier Arbeitslohn gemäß Doppelbesteuerungsabkommen" (oder so ähnlich) eingetragen. Da hier der Bruttobetrag angegeben werden muss, kannst Du die zugehörigen Werbungskosten natürlich auch mit auflisten, am Besten auf einem separaten Blatt mit dem Hinweis "Werbungskosten zu Pos. ..." MfG, Sam


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mila0002
28 Messages

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18 Jahren  ago  

Danke für die Antwort.

Kann ich bei der Entfernungspauschale die vollen 30 Cent angeben oder nur den Betrag der die luxemburger Pauschale übersteigt? Brutto bedeutet mein Bruttogehalt abzgl. Werbungskosten? Oder werden die Werbungskosten für Luxemburg in die normalen Werbungskosten zusätzlich mit eingerechnet?


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SteuerPerle
417 Messages

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18 Jahren  ago  

es können die Entfernungskilomter x 0,30 € angegeben werden. Ev. sogar mehr, wenn man nachweist, daß man einen tatsächlich höheren Satz hat. Am besten macht man eine Anlage und schreibt hier das Brutto aus Luxemburg und zieht davon die WErbungskosten ab. Den REstbetrag dann in Anlage N übernehmen.


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Eifelrunner
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18 Jahren  ago  

Hallo verstehe ich das so. Man kann in D eine Erklärung machen obwohl man in lux. arbeitet sehe ich das richtig??? Dachte immer das dann das Gehalt nachversteuert wird. Ich bin allein verdiener in Lux. Steuererklärung in D Ja oder nein????

Danke für die Hilfe


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SamHawkins
124 Messages

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18 Jahren  ago  

Wenn Du in D wohnst, bist Du mit Deinem Welteinkommen auch dort steuerpflichtig. Dein LU-Einkommen wird allerdings aufgrund des DBA nicht nochmal besteuert, sondern nur für die Ermittlung des dt. Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Das macht sich (negativ) bemerkbar, wenn Du auch in D noch Einkünfte hast. Wenn Du in D keine Steuern bezahlt hast, die Du per Erklärung zurückholen möchtest, keine Verlustvorträge feststellen lassen möchtest und keine anderen in D steuerpflichtigen Einkünfte hast, würde ich mir die Mühe der dt. Steuererklärung sparen.


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Eifelrunner
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18 Jahren  ago  

Ok danke. Und in Lux eine Erklärung auch wenn man keine Steuern bezahlt bekommt man sonst etwas zurück???

Danke im vorraus