Hallo , habe folgendes Problem. Ich arbeite in D und meine Frau seit März 07 in L. Nun soll ich die Steuererklärung machen. Für mich, sprich in D beschäftigt, kein Problem. Jedoch im Falle meiner Frau. Sie arbeitete bis März 2007 in D und anschließend in L. Ich kann die Anlage N für meine Frau bis März 2007 machen und dann ? Kann doch nicht das Gehalt von L eintragen. Was muss ich dem Finanzamt mitgeben? Danke für die Ratschläge
17 Jahren ago
es gibt eine Rubrik Einkünfte aus Doppelbsteuerungsabkommen. Hier ist das lux. Einkommen anzugeben, aber vorher Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten nach deutschem Recht) abziehen und hier nur den verminderten Betrag eintragen. Ev. könnte getrennte Veranlagung dann günstiger sein.
Hilfe unter www.SteuerPerle.de