Lieber commi,
"Das bedeutet also quasi, das das luxemburgische Einkommen zum deutschen dazugerechnet wird und dann das erhoehte Einkommen nachversteuert wird?"
Das hast Du missverstanden.
Die Berechnung der Steuerschuld basiert auf einem Verfahren, das aus mehreren Schritten besteht und auf bestimmten Voraussetzungen basiert.
Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind oder andere sind, dann stimmt das Endergebnis nicht, oder der ganze Rechenweg ist falsch.
Im Einzelnen kannst Du diesen Rechenweg nachverfolgen unter
http://www.euroluxembourg.lu/Steuern.html,
"Wie hoch ist Ihr zu versteuerndes Einkommen?"
Hier nur soviel:
1. Durch den Progressionsvorbehalt wird nicht das zu versteuernde Einkommen addiert, sondern der zu wählende Steuersatz wird neu berechnet.
2. Bei einem Lohnsteuerjahresausgleich konnt es in dieser Situation (6 Monate in D, 6 Monate in L) nur zu einem Unterschied in Vergleioch zu den bereits einbehaltenen Beträgen an Lohnsteuer, wenn es im zu versteuerdnen Einkommen zwischen D und L (im Gesamtbetrag genommen oder im Monatsschnitt) eine erhebliche Differenz gibt. Hier muss man nicht nur die evtl. Nachzahlung in D sehen, sondern auch die evtl. Rückzahlung aus L.
Mehr zu sagen wäre, ohne die konkreten Daten zu kennen, nur Lesen aus dem Kaffeesatz.