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Forum / Allgemeines

Steuererklärung: Halbes Jahr Lux, halbes Jahr D  

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Sandhammaren
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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen! Ich habe eine Frage bezüglich der Steuererklärung, wenn man ein halbes Jahr in D arbeitet und in der zweiten Jahreshälfte dann in Lux. Wie rechnet dann das deutsche FA? Wird das gesamte Einkommen berücksichtig und man kommt in die Progression??? Danke für Eure Antworten!


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Das dt. Finanzamt hat bei Lohnsteuereinbehalt unterstellt, dass Du 12 Monate lang in D dasselbe Einkommen hast wie in den tatsächlichen 6 Monaten. Du kannst also nicht sagen, dass hier der Progressionsvorbehalt hinzukommt, denn fiktiv hast Du nach dieser Rechnung ja auch schon weitere 6 Monate Dein bisher in D erzieltes Gehalt angerechnet bekommen. Wenn Du jetzt einen LStJahresausgleich bzw. eine ESt-Erklärung in D machen würdest, hat das zum Effekt, dass Dein fiktiv unterstelltes dt. Gehalt für den Rest des Jahres ersetzt wird durch die im selben Zeitraum tatsächlich in L erzielten Einkünfte.

Wie viel das in € ausmacht, hängt davon ab, wie stark die Differenz zwischen den fiktiven Zahlen und den tatsächlich erzielten Einkünften ist.


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SteuerPerle
417 Messages

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17 Jahren  ago  

In D muß sogar eine Steuererklärung gemacht werden! Es wird das lux. Einkommen zur Berechnung des Progressionsvorbehaltes herangezogen.


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commi
17 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen!

Das bedeutet also quasi, das das luxemburgische Einkommen zum deutschen dazugerechnet wird und dann das erhoehte Einkommen nachversteuert wird?

Kann man dem irgendwie ausm Weg gehen? 🙁

Gruss, commi


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Lieber commi,

"Das bedeutet also quasi, das das luxemburgische Einkommen zum deutschen dazugerechnet wird und dann das erhoehte Einkommen nachversteuert wird?"

Das hast Du missverstanden. Die Berechnung der Steuerschuld basiert auf einem Verfahren, das aus mehreren Schritten besteht und auf bestimmten Voraussetzungen basiert. Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind oder andere sind, dann stimmt das Endergebnis nicht, oder der ganze Rechenweg ist falsch.

Im Einzelnen kannst Du diesen Rechenweg nachverfolgen unter http://www.euroluxembourg.lu/Steuern.html, "Wie hoch ist Ihr zu versteuerndes Einkommen?"

Hier nur soviel: 1. Durch den Progressionsvorbehalt wird nicht das zu versteuernde Einkommen addiert, sondern der zu wählende Steuersatz wird neu berechnet. 2. Bei einem Lohnsteuerjahresausgleich konnt es in dieser Situation (6 Monate in D, 6 Monate in L) nur zu einem Unterschied in Vergleioch zu den bereits einbehaltenen Beträgen an Lohnsteuer, wenn es im zu versteuerdnen Einkommen zwischen D und L (im Gesamtbetrag genommen oder im Monatsschnitt) eine erhebliche Differenz gibt. Hier muss man nicht nur die evtl. Nachzahlung in D sehen, sondern auch die evtl. Rückzahlung aus L.

Mehr zu sagen wäre, ohne die konkreten Daten zu kennen, nur Lesen aus dem Kaffeesatz.