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Forum / Allgemeines

Steuererklärung - Ermässigung der Lohnsteuer - Werbungskosten  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo,

kann mir irgendwer erklären was der Unterschied ist zwischen der Lohnsteuererklärung und dem Antrag auf Ermässigung der Lohnsteuer?? Wann macht man was? Ist (vielleicht) eine blöde Frage aber mir ist der Unterschied nicht ganz klar ...

Und noch eine Frage zu den Werbungskosten: Soweit ich das verstanden habe, gibt es die Möglichkeit eine pauschale geltend zu machen (540 €) oder aber die tatsächlichen Kosten nachzuweisen, richtig? Wann kann ich die Pauschale absetzen?

Danke!


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SteuerPerle
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18 Jahren  ago  

Die Pauschale wird über die Einkommensteuererklärung beantragt (ankreuzen).

antrag auf Ermässigung: Bei hohen Werbungskosten kann man bereits Anfang des lfd. Jahres diese WK auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann behält der AG gleich weniger Lohnsteuer ein = höheres Netto. Bei der Einkommensteuererklärung bekommt man erst nach Ablauf des Jahres die Erstattung für die höheren Werbungskosten. Man gibt dem Staat pratkisch ein zinsfreies Darlehen.


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

@steuerperle danke für die schnelle antwort!

die frage nach den werbungskosten war wohl etwas unpräzise formuliert: in welchem fall kann ich die pauschale beantragen? muss ich dafür irgendwelche voraussetzungen erfüllen?

danke!


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SteuerPerle
417 Messages

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18 Jahren  ago  

Einzige Voraussetzung ist das Durchführen der Einkommensteuererklärung. Und in diesem Formular ist einfach die pauschale anzukreuzen.