Das luxemburger Einkommen muss dennoch in der deutschen Steuererklärungen in der Anlage N angegeben werden. Das Formular ist hier missverständlich. Falsch wäre es, die Bruttoeinkünfte einzutragen. Denn "Einkünfte" ist ein Steuerfachbegriff. Er bedeutet: Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten. Die luxemburger Werbungskosten werden nach deutschen Rechtsgrundsätzen ermittelt. Sie sind auf einem gesonderten Blatt aufzuzeichnen. Die Rückseite der Anlage N gilt nämlich nicht für Grenzgänger.
Was muss ich denn jetzt auf dieser Aufstellung aufführen ausser den Fahrtkosten????