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Forum / Allgemeines

Steuererklärung D wenn teilw in lux gearbeitet Frage zu WK  

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move11
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18 Jahren  ago  

Das luxemburger Einkommen muss dennoch in der deutschen Steuererklärungen in der Anlage N angegeben werden. Das Formular ist hier missverständlich. Falsch wäre es, die Bruttoeinkünfte einzutragen. Denn "Einkünfte" ist ein Steuerfachbegriff. Er bedeutet: Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten. Die luxemburger Werbungskosten werden nach deutschen Rechtsgrundsätzen ermittelt. Sie sind auf einem gesonderten Blatt aufzuzeichnen. Die Rückseite der Anlage N gilt nämlich nicht für Grenzgänger.

Was muss ich denn jetzt auf dieser Aufstellung aufführen ausser den Fahrtkosten????


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SteuerPerle
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18 Jahren  ago  

z.B. Fortbildungskosten, Telefon, Bewerbungskosten, Arbeitskleidung, Reinigung der Arbeitskleidung etc. Wenn hier nichts vorhanden, dann pauschal (únterschiedlich von FA zu FA) zwischen 102 und 110 € ansetzbar. Kontoführungsgebühren mit 16 €


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Grace85
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18 Jahren  ago  

...falls ich mal so dazwischen fragen darf: Ich habe 2006 fünf Monate lang in Lux gearbeitet, davor war ich arbeitslos in D, kann man jetzt überhaupt eine Steuererklärung machen in Lux? Wenn ja, lohnt es sich? Bin ledig.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Lohnsteuerjahresausgleich in L sollte sich lohnen. Dabei die Zeiten im selben Steuerjahr ohne Beschäftigung in L angeben und belegen.


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move11
164 Messages

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18 Jahren  ago  

ich würde halt gerne wissen was ich neben den Fahrtkosten nach Lux für 5 Monate noch ansezten kann in Deutschland, Versicherungen auch für 5 Monate oder???? Danke


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Grace85
28 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich bin etwas verwirrt weil die Grenzgänger die ich kenne alle keine Steuererklärung machen mit der Begründung sie würden ja eh fast keine Steuern zahlen. Auf meiner Steuerkarte habe ich wegen den vielen Kilometern eh schon den Höchstsatz, also kriege ich dazu noch Rückvergütungen bei einer Steuererklärung?! Und wer kann darüber beraten?!


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Du kannst nicht mehr an Steuern zurückbekommen, als Du gezahlt hast. Also schau erst einmal auf Deine Gehaltsabrechnung, Rubrik "kumulierte Steuer" (impôt). Wenn Du über 100 € kommst, dann ist die nächste Überlegung, ob es Werbungskosten und Sonderausgaben gibt, die bei dem Steuereinbehalt nicht schon berücksichtigt waren.

Wenn Du unter 100 € einbehaltene Steuer liegst, kann Du Dir die Übung mit Jahresausgleich oder EStErklärung wohl schenken.


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wienando
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18 Jahren  ago  

Hallo Steuerperle, ich habe schon mehrfach festgestellt, dass Du Dich an den Diskussionen bezüglich Steuer in Lux/D. aktiv beteiligst, deshalb meine direkte Ansprache. Ich wohne in D. und bin in Lux angestellt. Ausserdem habe ich freiberufliche Einkünfte von lux. Kunden, die aber aus meinem Homeoffice in D. "verarzte". Ich bin in D. mit meiner Frau gemeinsam veranlagt und unterliege für den freiberuflichen Umsatz dem Progressionsvorbhalt. Die Sozialkasse in Lux kassiert kräftig Sozialbeiträge bei mir ab, die ich auf meine Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit in lux erziele. 1. Frage: ist das so richtig? 2. Frage: muss ich auf die Angestelltentätigkeit eine Steuererklärung in Lux machen? Vielen Dank für Deine Antwort vorweg! Gruss Wienando